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Geschrieben von Silvia3 am 15.10.2016, 7:22 Uhr

Klauseln im AV und Kündigung - Fragen

Die ersten beiden von Dir zitierten Klauseln sind absolut üblich bzw. Standard. Firmenangelegenheiten klärt man in der Firma und nicht extern. Annahme von Gefälligkeitsgeschenken ist schwer von Bestechung abzugrenzen. Wenn man innerhalb der ersten zwei Wochen bereits Kritik übt - und sei sie noch so berechtigt - ist es nicht verwunderlich, wenn man gekündigt wird.

Silvia

 
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