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von Mutti69  am 17.10.2016, 12:59 Uhr

Klauseln im AV und Kündigung - Fragen

Geschäftsvorgänge, das bedeutet, mit wem der AG Geschäfte macht, was die Kunden zahlen, wo Waren eingekauft werden etc. .
Mit den Arbeitsbedingungen, die vermeintlich Kacke waren, hat das nichts zu tun. Das ist eine recht gängige Formulierung. Ebenso was das mit dem Trinkgeld angeht und auch die Kündigungsfrist auf 2 Wochen zu setzen, ist legitim.

Ich würde denken, es hat nicht gepasst, von beiden Seiten nicht Shit happens.

Dass der AG jetzt einen plumpen, hingesauten Vertrag vorlegt, ist nicht korrekt und den unterschreibst man dann auch nicht, da gilt der mündliche Vertragsabschluss.

 
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