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Geschrieben von sechsfachmama am 14.10.2016, 21:10 Uhr

Klauseln im AV und Kündigung - Fragen

um himmels willen - nein! nie wieder!
aber ich habe gelesen, dass trotzdem eine kündigungsfrist von 14 tagen eingehalten werden muss und das ist ja nicht unwichtig für mich betr. lohnfortzahlung oder nicht. fristlos geht nur bei richtigen verstößen.

 
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