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Geschrieben von shinead am 11.04.2018, 14:22 Uhr

In Hessen. Wieder Hundebiss

Nachweis über die Befähigung des Halters, polizeiliches Führungszeugnis etc ist doch für Listenhunde Pflicht. Ich finde das sehr sinnvoll und sollte für alle Hunde ab einer gewissen Größe gelten.

Mit zwei Kindern finde ich die Aufnahme eines Hundes aus schlechter Haltung mit gewisser Neigung zur Aggression allerdings tatsächlich unverantwortlich. Das hätte auch schief gehen können (außer der Hund ist ein kleiner Wadenbeißer). Zumindest in der Phase der "Umerziehung" gehört so ein Hund nicht zu Kindern.

 
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