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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 11.10.2013, 19:54 Uhr

Ich brauche eine Art Beratung durch Euch

Heftig. Ich glaub, ich würde die großen Geschütze auffahren, da ja die normalen "Erstversuche" nichts gebracht haben. Samthandschuhe und Watteverpackungen greifen offenbar nicht, der gesunde Menschenverstand auch nicht.

Anwalt, Brief an Rektor, Kopie ans Oberschulamt, was weiß ich. Beim nächsten Kratzer, blauen Fleck oder Beule wäre ich bei Kinderarzt, Polizei, keine Ahnung, wie da die richtige Reihenfolge ist. Das wird Euer Anwalt wissen.

Ganz abgesehen von den Opfern natürlich: Der Junge braucht Hilfe. Die wird er nur kriegen, wenn der Druck auf die erwachsenen Verantwortlichen wächst.

Mensch, ich drück Euch die Daumen, dass Ihr da baldmöglichst was erreicht.

Was ich nicht verstanden habe, war der Abschnitt mit dem "Erlass" des Rektors, welche Kinder eingeschult werden müssen: Wenn sie kurz vor der Einschulung 6 geworden sind, sind sie doch offiziell schulpflichtig, oder? Ich meine, bei uns ist der Stichtag der 30.09., Einschulung nächstes Jahr am (glaube ich) 19.09., da ist unsere Kleine noch 5. Und trotzdem "muss" sie ran, weil sie ein paar Tage vor dem Stichtag 6 wird. VIelleicht hab ich aber auch 'nen Denkfehler drin. Ist ja auch nicht so wichtig, ging ja eig. um was viel Dringlicheres.

Grüße
Andrea

 
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