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Geschrieben von Butterflocke am 11.10.2013, 16:30 Uhr

Ich brauche eine Art Beratung durch Euch

Ich würde alles dokumentieren (auch mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens) und dann an den Direktor noch einmal eine schriftliche Aufforderung bezüglich gewisser Gegenmaßnahmen schicken.
Den Erhalt des Briefes würde ich mir - ebenfalls grinsend (sofern Du in der Lage bist) - bestätigen lassen.
Der Brief sollte eine Frist beinhalten, bis wann Du vom gnädigen Herren eine Rückmeldung erwartest.

Wenn dann innerhalb einer Woche keine Besserung eingetreten ist, würde ich meinen Anwalt bemühen und das nächste Schreiben, das den Direktor erreicht, "cc" ans Schulamt senden.

Wenn eine Flucht nicht möglich ist, dann ist sie nicht möglich. Weshalb wird das angezweifelt?
Und was nützt es dem Kind, wenn es 30km vom Wohnort zur Schule geht und insofern Dinge, die Schulfreunde in der Regel tun, nur unter größten Umständen tun kann (sich zB am Nachmittag mal treffen).
Und alles, weil EIN(!) Kind einer ganzen Klasse das Leben schwer macht und die Verantwortlichen handlungsunfähig sind.
Die Lehrerin scheint ein Nülpchen zu sein, die kannst Du offensichtlich getrost vergessen.
Die Eltern scheinen ebenfalls resistent.
Die Motive des Kindes und die Ursachen seines Verhaltens können und dürfen DIR egal sein.
Der gute Rektor hat aber mit Sicherheit eine Fürsorgepflicht und dürfte Gewalt nicht stillschweigend hinnehmen. Zumindest hätte er längst den/die Schulpsychologen/in hinzuziehen müssen.
Genau darauf würde ich ihn ausdrücklich hinweisen.

Gibt es an dieser Schule einen Beratungslehrer als Ansprechpartner für die Eltern?
Eine Elternvertretung gibt es ganz sicher...
Also noch zwei weitere Möglichkeiten für Dich, Hilfe von mehreren Seiten zu mobilisieren.

Lange würde ich nicht mehr warten. Und würde ich sehen, dass sich nichts (oder zu wenig) bewegt, würde ich mir den Knaben auch selbst einmal vorknöpfen.
Unicorn...;-) ich weiß, die Diskussion hatten wir bereits vor Jahren. Und an meiner Ansicht hat sich leider nichts geändert - ich gestehe.

 
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