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Geschrieben von Petra28 am 14.06.2017, 19:46 Uhr

Es sind gesetzliche Feiertage.

Ich nehme nichts "in Anspruch", mein Arbeitgeber hält sich hier ans Arbeitszeitgesetz. Die Tage dienen der "Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" und sind gesetzlich geschützt. Wie diese seelische Erhebung auszusehen hat, ist mir selber vorbehalten.

Weihnachten und Ostern feiere ich als traditionelle Familienfeste mit den klassischen heidnischen Bestandteilen wie Weihnachtsbaum und Osterhase, Nikolaus holt die Wunschzettel ab und St. Martin begehen wir nicht mehr, seitdem die Grundschulzeit meiner Kinder vorbei ist.

Ich weiß wiederum nicht, warum ich zum Beispiel die Gehälter von Bischöfen mitfinanziere, warum kann das nicht aus eigenen, kirchlichen Mitteln geschehen?

 
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