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Geschrieben von Christine70 am 28.10.2017, 13:22 Uhr

Erbe...auf unten stehendes Posting bezogen

Nicht nur evtl, sondern ganz sicher sogar.

Selbst wenn man Jahrzehnte lang zB. zum Vater keinen Kontakt mehr hatte und dieser verstirbt in ärmlichen Verhältnissen, müssen die Hinterbliebenen die Beerdigungskosten übernehmen. Stand erst neulich ein solcher Fall in unserer Zeitung.

Vater lag 4 Wochen tot in der Wohnung. Es gibt drei Kinder, die ihren Vater aber 30 Jahre lang nicht mehr gesehen haben. Sie klagten vor Gericht, weil sie die Bestattungskosten nicht zahlen wollten. Haushoch verloren, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, weil Schulden hinterlassen wurden.

 
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