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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 23.04.2018, 12:42 Uhr

Der Vergleich hinkt auf zwei Krücken

Der Staat kümmert sich um Rötelnimpfungen nicht, um einzelne Behinderungen auszuschließen - das ist nur ein (positiver und erwünschter) Nebeneffekt. Ihm geht es um den Herdenschutz.

Da Behinderungen durch Verwandtenehen aber nicht ansteckend sind, ist an der Stelle ein Herdenschutz nicht notwendig.

Davon ab ist eine Behinderung durch eine Rötelninfektion statistisch deutlich wahrscheinlicher als eine durch eine Verwandtenehe.

Statistisch ebenfalls wahrscheinlicher als eine Behinderung durch Verwandtenehen ist eine Behinderung durch Alkohol- oder Drogenkonsum während der Schwangerschaft. Oder eine Behinderung aufgrund des Alters der Mutter.

 
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