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Geschrieben von shinead am 30.03.2017, 8:53 Uhr

danke shinead

Das ist aber m.E. Verhandlungssache.

Da bei uns AT bezahlt wird, gibt es auch keine Rückstufung. Das Gehalt ist reine Verhandlungssache.

Wenn ein Arbeitgeber der Meinung ist eine erfahrene Erzieherin zu Erstgehalt einstellen zu können, braucht er sich nicht wundern, wenn die Stelle lange unbesetzt bleibt. Da muss sich halt was bewegen in den Köpfen.
Die Erzieher müssen den Mangel zu nutzen lernen und die Arbeitgeber müssen lernen, dass sie die Erzieher brauchen.

 
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