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Geschrieben von ramimo am 11.03.2017, 8:44 Uhr

Am Ganztag, ob gebunden oder offen, ändert sich nix

Hallo,

bisher habe ich hier im Forum nur still mitgelesen. Aber hierzu möchte ich etwas schreiben.

Was die Stadtelternschaft Bonn verbreitet ist schon heftig - und teilweise einfach falsch. Ja, es geht um einen konkreten Gesetzesentwurf. Die Volksinitiative, bei der der Landtag gebeten wird, sich um ein Thema zu kümmern, wurde ja schon 2015 durchgeführt. Das Gesetz hätte der Landtag geschrieben und beschlossen. Ergebnis: SPD, Grüne und FDP hatten jede Änderung am G8, die G9 ermöglichen würde, abgelehnt. Sie wollten beim G8 bleiben. Die CDU hat sich tapfer enthalten, nur die Piraten haben dem G9 zugestimmt. Außer denen wollte wirklich keiner G9 irgendwie auch nur ansatzweise in Betracht ziehen. Jetzt haben sie alle ihre Pläne vorgestellt, und jeder einzelne ist ein G8 mit noch einer Änderung. Als wenn die hundert Änderungen bisher so toll funktioniert hätten. Und dass die allermeisten Gymnasialeltern kein nochmals geändertes G8, sondern schlicht G9 ohne Langtag wünschen, interessiert sie auch nicht. Außer die Piraten.

Deshalb kam es zum Volksbegehren, Dass der Gesetzesentwurf nicht änderbar ist, ist keine Schikane, sondern in der Verfassung vorgeschrieben. Damit wird verhindert, dass ein von Bürgern gewolltes Gesetz von der Politik verwässert oder komplett umgeschrieben werden kann.

Zu der Sekundarstufen: Der Gesetzesentwurf soll bezwecken, dass a) Gymnasiasten G9 durchlaufen können und b) dass das im Halbtag möglich ist. Also darf es maximal 180 Jahreswochenstunden geben (180 / 6 Jahre SekI = 30 Stunden pro Woche = Schulschluss nach der 6. Klasse möglich = Halbtag möglich). Das hat Auswirkungen auf alle Schulen ohne gebundenen Ganztag: sie müssen sich überlegen, ob sie das wollen. Keiner zwingt sie, denn weniger Ressourcen, also besonders Lehrer, haben sie nicht. Auch die 20% Ganztagszuschlag für Schulen im gebundenen Ganztag bleiben.

Ganztagsunterricht ist natürlich nicht verboten. Der Gesetzesentwurf sagt dazu gar nichts, und der Ganztag wird in einem ganz anderen Gesetz geregelt. Ganztag, ob gebunden oder offen, kann weiterhin genauso wie jetzt angeboten werden. Schulen mit gebundenem Ganztag, also auch alle Gesamt- und Sekundarschulen, werden ihre Schüler keine einzige Minute früher aus der Tür lassen. Vielleicht kann jemand aus Bonn fragen, wie die SSP darauf kommt, dass sich da irgendwas ändert, das müsste sich ja aus den Gesetzen und Verordnungen ergeben.

Das Volksbegehren macht es nur möglich, dass Schulen ohne gebundenen Ganztag als reine Halbtagsschule arbeiten _können_, nicht _müssen_. Das war es dann auch schon. Was die Schulen daraus machen ist ihnen überlassen. An der Lehrerausstattung ändert sich erst einmal gar nichts, da sie nicht in dem betroffenen Gesetz, sondern in einer Verordnung geregelt wird. Und die Berechnungen dort haben nichts mit Jahreswochenstunden zu tun, sondern nur mit der Anzahl der Schüler. Es geht also nur um Wahlfreiheit, nicht um Zwang. Schließlich haben sich 90% der Gymnasialeltern gegen Nachmittagsunterricht ausgesprochen, da ist es seltsam, wenn sie das nicht wählen können.

Ich weiß nicht, warum die SSP erzählt, dass der Ganztag abgeschafft werden soll. Vielleicht haben sie Angst, dass mehr als nur ein paar Eltern zur deshalb die Gesamtschule wählen, weil man das Abi dort im G9 machen kann, obwohl sie den Ganztag nicht wollen. Die würden dann vielleicht das G9-Gymnasium wählen. Falls das stimmt, würde es jedoch daran liegen, dass die Gesamtschulen als Konzept nicht überzeugen. Glaube ich aber nicht, die allermeisten werden sich wohl bewusst für den Ganztag entschieden haben.

Die G9-Initiative hat sich für den Erhalt von Ganztagsschulen udn gegen Kürzungen ausgesprochen:
https://www.g9-jetzt-nrw.de/presse/145-g9-initiative-gegen-kuerzungen-am-ganztag.html

 
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