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Sechs bis neun

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Geschrieben von Emmi67 am 02.04.2017, 13:19 Uhr

germanit1

In deinem ersten Beitrag hast du geschrieben, die Unterschrift entbindet den Lehrer von der Verantwortung, wenn die Kinder nicht auf ihn hören. Ich finde es selbstverständlich, so etwas zu unterschreiben. Natürlich kann ich den Lehrer nicht haftbar machen, wenn mein Kind Unsinn macht und dann etwas passiert. Solche Unterschriften sind allgemein üblich, damit Eltern den Lehrer nicht nachher verklagen. Das bedeutet aber nicht, dass die Lehrer keine Aufsichtspflicht mehr haben.

 
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