Taschengeld - ab wann und wie viel?

Mädchen mit Löffel und Eistüte

© Adobe Stock, creAtive

Eis, Comic oder Spielzeug, was möchte ich kaufen? Wenn Kinder selbst über eigenes Geld entscheiden dürfen, ist das ein Schritt in Richtung Selbstständigkeit.

Das Kind lernt den Umgang mit Geld und nebenher werden mathematische Fähigkeiten trainiert. Eltern sollten deshalb regelmäßig zu bestimmten Terminen einen Geldbetrag zur freien Verfügung an das Kind übergeben. Dabei sollte die Auszahlung des Geldes nicht als Strafe verzögert werden oder ganz ausfallen. Nur so kann das Kind lernen, mit einer Geldsumme umzugehen und Schritt für Schritt planerisch zu handeln und zu haushalten.

Oftmals bekommen Kinder im Grundschulalter zum ersten Mal Taschengeld. Die meisten Eltern staffeln die Summe entsprechend der Klassenstufe. So wird häufig, wenn das Kind die 1.Klasse besucht, 1 Euro ausgezahlt, wenn es die 2. Klasse besucht 2 Euro - usw. Ist das Kind dann älter, etwa 12 Jahre alt, sollten die Eltern dem Heranwachsenden mehr Unabhängigkeit und Freiheit zugestehen und eventuell ein anderes Zahl-Schema wählen.

Zahltag: immer zum gleichen Termin!

Das Taschengeld sollte möglichst immer zum gleichen Termin gezahlt werden. So bietet sich bei kleinen Kindern vielleicht immer der Montagmorgen an, bei älteren Kindern der Freitagabend vor dem Wochenende. Kleinere Kinder erhalten den Geldbetrag besser einmal die Woche. Ältere Kinder sollten lernen, weiter voraus zu planen, Experten empfehlen deshalb, den Betrag besser einmal am Monatsanfang zu zahlen.

Was wird vom Taschengeld bezahlt?

Wichtig: Über ihr Taschengeld bestimmen die Kinder selbst. Eltern sollten sich in die Ausgaben nicht einmischen. Nur zurückhaltende Hinweise sind am Anfang vielleicht erlaubt, um kleine Kinder mit Preisen und Geldsummen vertraut zu machen.

Die Kinder dürfen sich von ihrem Taschengeld alle kleinen Wünsche erfüllen bzw. auf einen größeren Einkauf sparen. So sollten sie ihr Malheftchen, Sticker oder auch besondere Süßigkeiten selbst zahlen. Ältere Kinder gehen dafür vielleicht lieber ins Kino oder kaufen Zeitschriften oder besondere Schmuckartikel. Die Eltern müssen weiter für die Anschaffung des Schulmaterials, für die Versorgung mit Lebensmitteln, für die Hygieneartikel und die Kleidung des Kindes aufkommen.

Das Streichen des Taschengeldes - keine geeignete Strafe

Nächsten Monat gibt es kein Taschengeld! Damit drohen Eltern schnell einmal. Doch meist steht diese Strafe mit dem Vergehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang; generell eignet sich der Wegfall des Taschengeldes nicht als Strafe. Grundsätzlich sollten Eltern sich, sobald sie Taschengeld eingeführt haben, zuverlässig an die Auszahlung des Geldbetrages halten.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

Welche Schulformen gibt es
Welche Schulformen gibt es

Entwicklung 6- bis 10-jähriger
Entwicklung 6- bis 10-jähriger

Entwicklung 6- bis 10-jähriger
Mein Kind wird gemobbt

Entwicklung 6- bis 10-jähriger
Das mach ich doch mit links!

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.