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von Leena  am 27.03.2015, 15:15 Uhr

Und wegen dem In-Frage-Stellen

Ich sage ja gar nicht, dass der Staatsanwalt irgendwie "geurteilt" hätte, dass er das nicht kann, ist mir schon bewusst. Aber auf die Art und Weise, wie er seine Pressekonferenz gehalten hat (inklusive dem vollen Namen, das finde ich tatsächlich extrem übel und dabei bleibe ich auch!), war zumindest geeignet, medial zu einer Vorurteilung des toten Co-Piloten zu führen. Und ich denke, dass hätte er anders handhaben können. (Sicher, auch der Staatsanwalt ist nur ein Mensch, vielleicht war er geschockt von dem, was sich aus den bisherigen Ermittlungserbnissen anzudeuten scheint, vielleicht musste er einfach darüber reden - aber wirklich gleich mit der gesammelten Weltpresse?)

Ich möchte ja gar nicht, dass der Flugzeugabsturz wochenlang nicht hinterfragt wird oder kein Reporter irgendwas berichtet, spekuliert etc., aber wenn der Staatsanwalt einfach gesagt hätte "es könnte sein, dass ...., es könnte aber auch andere Ursachen haben, die Ermittlungen laufen", dann hätte ich persönlich das souveräner gefunden, ja.

Ich hätte mir wirklich so ein glasklares "es kann sein, muss aber nicht" gewünscht. Auch wenn mir bewusst ist, dass zumindest BILD und co. den Nachsatz auch unter den Tisch fallen gelassen hätte und in der Berichterstattung genauso alles auf ein "er war's, er war's!" reduziert hätten.

Ein Anfangsverdacht ist aber nun mal etwas anderes als ein hinreichender oder gar ein dringender Tatverdacht, und bis ein Richter sich dann Überzeugung bildet, ob es "keine vernünftigen Zweifel mehr an der Schuld des Angeklagten" gibt oder nicht... das ist ein weiter Weg. Für die Hausdurchsuchungen reicht übrigens ein Anfangsverdacht, soweit ich weiß.

Wenn ich mir - generell - anschaue, wie oft aufgrund eines Anfangsverdacht nur in meinem Bereich Ermittlungen eingeleitet werden, und wie oft es dann letztlich wirklich dazu reicht, tatsächlich gerichtsfest die Schuld des potentiellen Täters wirklich nachzuweisen... wie oft gegen Auflagen eingestellt wird etc.pp., dann würde ich mir wirklich mehr sachliche Informationen in den Medien gerade zu diesen Aspekten wünschen.

Genau wie Du schreibst: "Wie, verdammt noch mal, kriegen wir es endlich in die Köpfe der Öffentlichkeit, daß ein VERDACHT kein URTEIL ist?"

Wobei ich schon glaube, dass Richter sich "vom Verdacht lösen" können, um unabhängig zu richten - man urteilt ja nicht aufgrund eines im Raum stehenden Verdachts, sondern man schaut sich, klein bei klein, alle Tatsachen, Fakten und Indizien von allen Seiten an, und kommt dadurch dann zu einem Urteil - oder zu dem Urteil, dass man nicht urteilen kann, weil die Beweislage nicht ausreichend ist. Man sammelt Tatbestandsmerkmale und subsumiert dann - und schaut DANN, was dabei herausgekommen ist. Ich glaube, es ist kein Verdacht im Sinne von "hat der vielleicht ... getan??", sondern es ist ein tatsächlich wertneutrales "hat er oder hat er nicht". Da liegt für mich der entscheidende Unterschied zwischen "Verdacht" und "Vorverurteilung".

Wobei in diesem Fall ja vermutlich kein Richter wird entscheiden müssen, wenn der Verdächtigte tot ist...

 
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