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Geschrieben von IngeA am 27.03.2015, 8:55 Uhr

oder mit anderen Worten:

Und der Firma Airbus schadet ein kranker Copilot überhaupt nicht.
Wenn ich mir überlege, wie schwierig es ist, bei Umgebungsgeräuschen die Atmung eines Menschen zu hören. Wer denkt dass das einfach ist, hat noch nie bei einem Verkehrsunfall mit weiter fließendem Verkehr Erste Hilfe leisten müssen. Da SIEHT man die Atembewegungen, die Geräusche hört man mit dem Stethoskop.
Ich weiß nicht, wie so ein Voice-Recorder "verschaltet" ist. Aber wenn man die Atmung des Copiloten so deutlich gehört hat, muss er ja quasi ins Mikrofon geatmet haben. Könnte sein, hat er ja schließlich zur Kommunikation "vor seiner Nase". Ich denke allerdings eher, dass sich das Mikro oder mehrere Mikros in der Flugkabine befinden. Die sind stationär und werden nicht durch Bewegungen, irgend ein Rascheln der Kleidung etc. gestört.
Ich bleibe dabei: schon aus Gründen der Pietät sollte man so ein Urteil erst dann bekannt geben, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

LG Inge

 
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