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Geschrieben von lotte_1753 am 07.03.2013, 10:16 Uhr

Wir hatten einen ähnlichen Fall und die Haftpflichtversicherung hat gezahlt

Unter 7 Jahren zahlt die Versicherung nicht, weil das Kind nicht deliktsfähig ist. Wenn Kind also das Atomkraftwerk fahrlässig in die Luft sprengt, und ihr die Aufsichtspflicht nicht verletzt habt, bleibt Eon auf dem Schaden sitzen.

Ab 8 ist das Kind deliktsfähig, d.h. im selben Fall müsste das Kind das Atomkraftwerk bezahlen (nicht die Eltern, denn die haben ja die Aufsichtspflicht nicht verletzt). Und für dieses Fall habt ihr ja die Versicherung.

 
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