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Geschrieben von Sodapop am 07.03.2013, 20:54 Uhr

Ach nö, bitte nicht diese schlechtes Vorbild-Schiene....

Das Kind hat sich einfach altersgemäß verhalten und dabei ist etwas kaputt gegangen. Das Kind hat gespielt. Die Aufsichtspflicht liegt während der Schulzeit nicht bei den Eltern.

Die Kinder müssen im Altern von 8 Jahren nach wie vor beaufsichtigt werden, oder das Gefühl haben, beaufsichtigt zu werden.
Sollte es zu einer Aufsichtspflichtverletzung durch die Schule gekommen sein ( und in dem Alter kann man fast davon ausgehen ), so haftet das Land als Anstellungskörperschaft im Rahmen der Staatshaftung.

Darum frage ich mich, warum nun ausgerechnet die Mutter für den Schaden zahlen soll? Mist gebaut hat die Schule. Die haben nicht aufgepasst. Die Konsequenz muss die Schule tragen.

Das schlechte Vorbild ist doch wohl eindeutig der Rektor - und nicht die Mutter, die mit der ganzen Sache am wenigsten zu tun hat. In der Schule ist die Schule zuständig.

Grüße
Sodapop

 
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