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Geschrieben von Astrid18 am 08.03.2013, 4:18 Uhr

Kaputte Scheibe durch Unfall

Liebe Dani,

Sodapop hat ja alle schon gut aufgeklärt. Nur ich möchte auch noch ein paar offensichtliche Missverständnisse erläutern:

1. Wenn ein Kind unter 7 Jahren etwas kaputt macht, und den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann, bleibt in der Tat der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.

Eine Haftpflichtversicherung, die nicht auch ausdrücklich solche Schäden erfasst, wird nicht zahlen. Denn die Versicherung zahlt nur dann, wenn rechtlich eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.

Wenn also bei Spielen auf dem Spielplatz ein kleines Kind die teuere Brille eines anderen kaputt macht und die Aufsichtsperson dies nicht verhindern konnte, hat der Geschädigte keinen Anspruch.

2. Wenn ein Kind im Kindergarten etwas kaputt macht, müssen die Eltern gar nicht haften. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehern.

3. In der Schule sind die Kinder in der Regel über 7 Jahre und damit bedingt deliktsfähig. Es kommt darauf an, ob das Kind vom Alter her schon Damit wäre das Kind der AP schadensersatzpflichtig, hätte er mit einem Hammer auf die Scheibe eingeschlagen und konnte er erkennen, dass die Scheibe wahrscheinlich kaputt gehen wird (was wohl fast immer bei einem Kind 7+ zu bejahen ist).

4. Vorsatz ist nur schwer nachweisbar. Was hier als Mutwilligkeit ausgelegt wird, ist an den Haaren herbeigezogen. Das Kind der AP hat zwar gegen Regeln verstoßen, aber sicherlich wollte er nicht mit dem Rücken in die Scheibe fliegen! Darauf kommt es aber an, wenn man Vorsatz nachweisen möchte.

5. Hier noch ein guter Test für alle, die ihr Wissen zum Thema Deliktsfhähigkeit prüfen wollen.

http://file2.npage.de/011683/58/html/test-deliktsfaehigkeit.htm

6. Abschließend: Hätte sich der Sohn der AP verletzt, könnte er wahrscheinlich gegen die Schule Schadenersatz geltend machen. Wenn die Pausenaufsicht geschlampt hat, liegt nämlich eine Aufsichtspflichtverletzung vor. Das wird vielen nicht schmecken, ist aber so.

Dani: Ärgere Dich nicht. Du hast Recht, und Dein Anwalt auch.

 
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