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Geschrieben von lotte_1753 am 07.03.2013, 14:57 Uhr

dann hast Du was falsch verstanden

Das Kind ist natürlich haftbar bei fahrlässigem Verhalten, da deliktsfähig. Deshalb wird ja auch die Versicherung zahlen. Die AP haftet ganz klar nicht, da sie natürlich ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben kann.

 
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