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Geschrieben von rosamupfel am 08.03.2013, 11:05 Uhr

Kaputte Scheibe durch Unfall - Nachfrage

lange rede kurzer sinn.....

versicherungen zahlen nicht gerne, klar, dass die sich erst mal dumm stellen.

hab jetzt mal meine cousine befragt, sie ist richterin in frankfurt.

bei kindern bis zu 7 jahren mag das sein, dass man sie nicht zur haftbarkeit bringen kann. klar und eltern haften nicht für das kind.

ABER, und das ist der springende punkt, das kind ist 8. und somit belangbar. denn 8 jährigen sagt man juristisch eine "steuerungsfähigkeit" nach.

wenn es zur klage kommt, würde im normalfall hier der richter sich das kind anschauen und speziell nach diesem einzelfall handeln:

nun ist es aber so, dass explizit in den schulregelen aufgeführt ist, dass man nicht im flur rumtollen oder fangenspielen darf. man kann sich auch nicht auf verständnisprobleme dieser berufen, da schulregeln kindgerecht formuliert werden und sogar im unterricht thematisiert und eingeführt werden, an manchen schulen sogar in form von methodentagen oder projekttagen.
schüler müssen zudem diese regeln unterschreiben!! (oft auch die eltern obendrein!!!) und die unterschriebenen regeln werden als kopie in die schülerakte geheftet!!!

die forderung den schaden zu beheben, richtet sich somit natürlich erst mal gegen das kind. ABER und das ist wichtig, ist es so, dass nicht automatisch nur weil das kind kein vermögen hat, es das auch nicht bezahlen muss!!!! das ist ein gewaltiger irrtum! und man muss auch nicht warten, bis das kind voll geschäftsfähig wird, SONDERN die schule(oder vielmehr der träger dieser schule) hat das recht die summe von dem kind zu verlangen, kann das kind auch verklagen....sogar bis zur zwangsvollstreckung! dann hat das kind einen eingetragenen titel, der 30 jahre wirksam ist. und die ausmaße muss ich keinem hier erklären.

und ob das die eltern so hinnehmen, oder dann doch lieber für ihr kind eintreten, das stelle ich jedem frei.

zudem habe ich gerade unseren schulamtsjuristen gefragt. die schulen sind über das land hessen versichert(verantwortlich für die verwaltung sind die träger dieser schule, also die kommune zum beispiel). es gibt für schüler eine unfall, sowie haftpflichtversicherung. letztere wäre hierfür zuständig aber zahlt nur, wenn etwas ausversehen passiert (oder leicht fahrlässig).
und das ist hier nicht mehr gegeben, da sie gegen ein verbot verstoßen haben. das was hier passiert fällt unter den begriff "grob fahrlässig"(def.: sie haben gewusst, dass es verboten ist, haben aber mögliche gefahren oder konsequenzen nicht bedacht). da ist die schule, oder vielmehr die versicherung der schule nicht belangbar.
und eine aufsicht wurde nicht verletzt, denn aufsicht ist teil eines systems, wie auch die schulregeln. da klar ist, dass man nicht für jedes kind einen lehrkörper aufstellen kann, greifen in bestimmten bereichen eben diese regeln. (auch wenn im flur eine lehrkraft gewesen wäre, wäre diese sicher nicht so schnell auf den beinen gewesen??!!!!)


und außerdem muss dein kind noch 2 weitere jahre diese schule besuchen, durch deine art machst du dir für dein kind keine freunde.
lehrer und rektoren sind auch nur menschen und können gefühle nicht abschalten. man kann versuchen neutral zu sein, aber darauf ankommen lassen, bei welchen typ dein sohn nun landet, würde ich nicht.

ich gebe dir den rat deiner versicherung nochmal auf die füße zu treten und denen gegebenenfalls mit nem anwalt drohen. das wäre der klügere weg!!!

UND MEINEN RECHT ZU HABEN UND RECHT ZU BEKOMMEN sind zweierlei. das würde ich nicht auf dem rücken meines kindes austragen.

ich meine das nicht böse.....schlaf mal ein paar nächte darüber. dann siehst du es etwas entspannter und kannst dir das nochmal durch den kopf gehen lassen. wir hier im forum haben eben den entscheidenden vorteil sachlich zu urteilen. du bist noch vielzusehr auf den gefühlsebene.

nur nochmal ein beispiel:

ich bin ja auch lehrerin....auch für sport und somit auch für den schwimmunterricht zuständig.
2 wochen vor diesem verinnerliche ich den kindern verhaltens und baderegeln. lasse (auch gegen den willen der eltern) diese auswendig lernen. und die kinder müssen mir diese erklären.
wenn wir schwimmen gehen gibt es die regel, dass keiner ins bad geht, bevor ich auch fertig bin und die kinder abhole. sie müssen sich vor der duche aufstellen.(ich muss mich ja auch an/umziehen)
ist es so, dass nun ein kind doch ins bad und sogar ins wasser geht, vielleicht sogar ertrinkt, so kann mich keiner belangen, da ich nur leicht fahrlässig gehandelt habe und er um die regeln wusste.
bin ich mit im bad (man darf als lehrkörper nicht mit ins tiefe becken) und gehe ins wasser, um einem kind was zu zeigen...und auf der anderen seite ertrinkt ein kind, so bin ich schuld, da ich grob fahrlässig gehandelt habe.

gesetze sind nicht immer klar und einfach nachzuvollziehen, aber es geht um das wohl deines kindes.

 
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