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Geschrieben von lotte_1753 am 07.03.2013, 10:13 Uhr

Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung

Echt nicht. Kind ist deliktsfähig und haftet als Gesamtschuldner, d.h. die Schule bzw. deren Versicherung könnte den Schaden allein von dem Sohn ersetzt verlangen. Dieser müsste sich dann an die anderen Gesamtschuldner wenden. Da kein Vorsatz vorliegt (mutwilliger Verstoss gegen die Schulregeln hat damit nichts zu tun) sollte eigentlich die Haftpflicht Deines Sohnes zahlen. Beim zweiten Scheibeneinschmeissen stellen die sich wahrscheinlich erstmal dumm.

Ich würde dem Direktor sagen, dass das Sache der beiden Versicherungen sei, ihm aber auch sagen, dass Du ein ernstes Wörtchen mit dem Kind sprechen wirst.

 
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