Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Annas Truppe am 07.03.2013, 23:09 Uhr

@Luni2701

Luni, die Rechtslage ist wirklich anders als du meinst.

Die TE ist absolut im Recht, wenn sie die Glasscheibe nicht bezahlen will. Denn sie hat zum Bruch nichts beigetragen und für das was ihr Kind anstellt - übrigens egal ob absichtlich oder fahrlässig - haftet sie nicht.

Nochmals : Vom Kind könnte man evt. Schadensersatz verlangen und auch vor Gericht einklagen. Wenn das Kind zur Zahlung verurteilt wird und aber kein Geld hat, muss der Schulträger warten bis das Kind Geld verdient.
Von den Eltern kann er kein Geld verlangen, denn Eltern haften nicht für das Fehlverhalten ihre Kinder.

Der Rektor liegt hier falsch.

Um was für eine Versicherung es sich handelt, die nicht zahlen möchte, hat die TE bisher glaube ich nicht gesagt. Es kann eigentlich keine für das Kind sein, denn das wäre hier ein ganz klassischer Versicherungsfall. Vermutlich hat halt nur die Mutter für sich eine Versicherung und dass die nicht zahlen will ist klar : Die Mutter hat nichts falsch gemacht; nichts zum Glasbruch beigetragen.

Ganz andere Frage ist, ob man sich als Eltern moralisch oder sonstwie verpflichtet fühlt oder fühlen sollte, einen vom Kind angerichteten Schaden zu bezahlen. So sehen das wohl die meisten Leute. Es gibt aber auch recht gute Gründe, es nicht zu tun.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.