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Geschrieben von Sabine mit Amelie am 08.03.2013, 10:08 Uhr

Kaputte Scheibe durch Unfall - Nachfrage

Hallo,

ich denke der Beitrag von Astrid bezieht sich in dem Fall auf die Schule. Wenn das dem Kind der AP im orivaten Bereich passiert wäre, hätte die Haftpflicht vermutlich bezahlt, denn dazu hat man sie ja. In dem Fall der AP, würde ich denken, dass das die Versicherung derr Schule bezahlen muss. Das muss aber jetzt nicht stimmen, ich vermute es einfach mal, dass es so ist.

Liebe Grüße

Sabine

 
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