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Geschrieben von Sailor am 07.03.2013, 9:55 Uhr

Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung

Dein Sohn hat zwar nicht mutwillig die Scheibe zerstört, jedoch hat er mutwillig gegen das ihm sehr wohl bekannte Verbot verstoßen, dass im Flur nicht gerannt und getobt werden darf.

So gesehen war es keine mutwillige Sachbeschädigung von ihm, wohl aber ein mutwilliger Regelverstoß mit Unfallfolge und somit ist durchaus eine gewisse Mutwilligkeit erkennbar, weshalb sich Versicherungen sträuben könnten, zu zahlen.

Allerdings hat dein Sohn ja nicht alleine mit sich selber Fangen gespielt, es müssen ja andere Kinder beteiligt gewesen sein - dein Sohn hatte eben nur das Pech, derjenige zu sein, der rückwärts gegen die Scheibe gerannt, vielleicht sogar gedrängt worden ist, was in dieser Situation auch jedem anderen beteiligten Kind hätte passieren können.

Da es also mehrere Übeltäter waren, die den Glastür-Unfall durch ihren mutwilligen Regelverstoß fahrlässigerweise verursacht haben, ist schonmal gar nicht festzustellen und einzusehen, warum alleine dein Sohn haftbar zu machen sein soll. Denn wenn eine Kollektivschuld vorliegt, ist es immer schwierig bis unmöglich, einen Schuldigen auszumachen und ihr seid somit fein raus.

 
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