Baby und Job

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Geschrieben von Daffy am 10.05.2019, 10:46 Uhr

Zu lange dasselbe?

> Wir als Beamte bzw. in Sonderstatusverhältnis tätige haben im Vergleich zu normalen Arbeitsnehmers eh schon viele Privilegien.

Aber dass ab dem Moment, wo man sich unbezahlt beurlauben lässt, die Uhr quasi rückwärts läuft, finde ich schon eigen. Hab ich das richtig verstanden? Man hat 30 Jahre gearbeitet, käme damit bspw. auf 40% Bezüge (ab Erreichen des Pensionsalters), lässt sich für die letzten 10 Jahre beurlauben und kriegt dann nur noch 20%, weil pro Jahr Beurlaubung 2% abgezogen werden (im Prinzip, die Zahlen sind alles Hausnummern)? Und bei Angestellten ist das anders, da zählt jedes gearbeitete Jahr?

Wenn Benedikte sich jetzt einen Teilzeitjob als Angestellte suchen würde, müsste der Dienstherr 30 Jahre Rentenversicherung nachzahlen. Vielleicht lohnt es sich, das durchzurechnen?

 
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