Baby und Job

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Geschrieben von imwesten am 12.05.2019, 15:53 Uhr

@Leena

Es ist aber ein gewaltiger Unterschied, ob man ganz LEGAL mit 63 und dann entsprechend mit Abschlägen vorzeitig in den Vorruhestand ausscheidet - das ist ja gesetzlich so vorgesehen. Und natürlich machen das auch hier Kollegen so.

Die TE will aber in den Ruhestand über Dienstunfähigkeit - sie hat irgendwo geschrieben, dass sie noch 12 Jahre bis zur Pension hat... Also noch meilenweit weg von der Pensionsgrenze.

Sie schreibt auch, dass sie gesundheitlich bis 67 arbeiten könnte, da sie einen Schreibtischjob hat. Sie möchte nur ein bequemes Leben und nur noch machen, was sie möchte... Aber trotzdem Pension ab sofort erhalten.

Und das ist eben total daneben - sie ist nicht dienstunfähig. Wenn sie nicht mehr arbeiten möchte, dann muss sie entweder um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten (mit allen Konsequenzen) oder sie muss abwarten, bis sie LEGAL und mit den entsprechenden Abzügen in den Vorruhestand gehen kann.

Aber auf Kosten des Steuerzahlers sich ein schönes Leben machen wollen - das ist einfach unmöglich.

 
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