Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 17.05.2003, 11:26 Uhr

Keine Nachzahlung

Das Verhalten von Fusels Freundin ist IMHO ziemlich verantwortungslos, sie verzichtet darauf KU zu fordern um wiederaufleben oder entstehen von Umgangswünsche seitens des Vaters zu vermeiden, nach dem Motto: er wird es wohl vergessen. Sie nimmt dem Kind damit sowohl den Vater wie auch den Unterhalt.
Spätere Nachzahlungen gibt es nicht solange der Unterhaltspflichtige nicht in Verzug gesetzt wurde, also die Unterhaltsforderung an ihm herangetragen wurde. Ist also nichts mit Eigentumswohnung fürs Kind.
Gruß, Rob

 
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