Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von schnaggel am 15.05.2003, 23:34 Uhr

Berechnung für Sozialhilfe - wer entwirrt den Knoten in meinem Kopf??

Hallo zusammen,

ich habe da mal ne Frage zum Thema Sozialhilfeberechnung für meine Tochter und mich.
Mein Freund und ich werden uns nächsten Monat trennen und ich werde dann für mich und meine 14 Monate alte Tochter Sozialhilfe beantragen. Nun habe ich heute im Internet eine Seite gefunden, wo ich vorab schon mal ausrechnen konnte, was ich (in etwa) vom Amt bekommen würde.
Mein Freund möchte für die Kleine aber gerne mehr Unterhalt zahlen, als er lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen müßte.
Ich frage ich mich aber, inwiefern sich das dann auf die Sozialhilfe auswirkt.
Wenn er jetzt sagen wir mal 200,-- Euro mehr Unterhalt für die Kleine zahlen würde, dann fällt sie ja eigentlich aus dem Sozialhilfeanspruch raus. Kann ich dann evtl. nur für mich Sozialhilfe beantragen, oder ist sie mir dann mit ihrem Geldüberschuss "unterhaltspflichtig", weil wir in ja alles aus einem Topf bezahlen.

Ich schätze mal, das sich der eine oder andere jetzt vor den Kopf schlagen wird , aber je mehr ich versuche mich zu informieren, um so verwirrter bin ich ;-O
Antwortet bitte trotzdem.

PS. Irgendwo habe ich gelesen, das die Eltern einer alleinerziehenden Sozialhilfeempfängerin erst dann unterhaltszahlungsmäßig mit veranlagt werden, wenn das Kind 6 Jahre alt ist; ich finde den Link aber nicht mehr.

Viele Grüße
Schnaggel

 
9 Antworten:

Re: Berechnung für Sozialhilfe - wer entwirrt den Knoten in meinem Kopf??

Antwort von bikermouse66 am 16.05.2003, 10:38 Uhr

Guten Morgen,

soweit ich weiß, werden die Eltern der Km gar nicht zu Zahlungen herangezogen, egal wie alt das Enkelkind ist.

ZUm Thema Unterhalt, auch wenn ich nu vielleicht erschlagen werde, kannst Du mit dem KV nicht vereinbaren, daß er Dir den Regelsatz überweist und den Rest direkt gibt oder dafür für die Kleine z.B. Bekleidung kauft oder mal für Euch den Kühlschrank voll macht? Wenn er das Geld normal überweißt, wird es auf die beantragte Sozialhilfe angerechnet als Einkommen.
Übrigens ist er auch Dir gegenüber Unterhaltsplichtig, d.h. das Sozi kann an ihn herantreten, daß er für Dich zahlt bis die Kleine 3 Jahre alt ist. Das wird dann berechnet. Hier in BO, die sind zu blöd dafür.

LG
Anke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke - ist ja auch eigentlich logisch, aber.....

Antwort von schnaggel am 16.05.2003, 15:14 Uhr

Hallo bikermouse66,

wenn ich das jetzt so lese, dann ist das ja auch wirklich klar - hatte wohl ein Brett vor dem Kopf ;-)
Das er für mich Unterhalt zahlen muß, habe ich auch erst vor kurzem gelesen, aber ihm das eigentlich noch nicht gesagt. Der KV wird in kürze wirklich, ich meine wirklich-wirklich, gut verdienen. Da er sich allerdings noch nicht informiert hat, denkt er, das er nur Unterhaltszahlungen für die Kleine leisten muß.
Ich weiß, es ist vielleicht nicht fair von mir, ihn da ins offene Messer laufen zu lassen, aber er war in unserer Beziehung auch nicht immer fair zu mir. Da wir uns im Augenblick einigermaßen verstehen, wollte ich eigentlich erst seinen (hoffentlich unproblematischen) Auszug abwarten und im das mit dem Unterhalt für mich erst dann sagen. Ich habe nämlich einige Bedenken, das die nächsten 3-4 Wochen ätzend werden.

Wie ist das aber eigentlich mit dem Unterhalt für mich. Ich dachte, das mir da niemand beiseite steht, sondern ich das dann über einen Anwalt einklagen müßte. Stimmt das, oder kümmert sich dann wirklich das Sozialamt darum. Ich habe nämlich mal so grob über den Daumen geschlagen und wenn er dann für mich und die Kleine Unterhalt zahlen müßte, dann wäre ich ja über dem Sozialhilfesatz und damit nicht mehr bedürftig. Und dann müßte sich das Sozialamt doch nicht mehr für mich einsetzen.

Wer kann denn da mal aus dem Nähkästchen plaudern?????

Viele Grüße
Schnaggel

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Berechnung für Sozialhilfe - wer entwirrt den Knoten in meinem Kopf??

Antwort von Sabri am 16.05.2003, 15:30 Uhr

Hi!
Vielleicht kannst du deinen Freund dazu überreden, dir das zusätzliche Geld so zu geben oder mal was Extra für seine Tochter zu kaufen (ich weiß, ist jetzt glaube ich eine Empfehlung zum Betrug, aber trotzdem).
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danke - ist ja auch eigentlich logisch, aber.....

Antwort von Sabri am 16.05.2003, 15:35 Uhr

Also, ich kenne einige alleinerziehende Frauen, die Sozialhilfe bekommen, bei denen der KV eigentlich den Unterhalt zahlen müsste. Eigentlich kann sich das Sozialamt das Geld von den Vätern zurückholen oder der Frau die Sozailhife verweigern???, bis gerichtlich geklärt ist, ob der KV Unterhalt zahlen muss. Aber bei keiner der Frauen, die ich kenne, läuft es so. Anscheinend sind die Sozialämter zu überlastet, um sich da reinzuhängen.
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich kann....

Antwort von bikermouse66 am 16.05.2003, 20:21 Uhr

Dir dazu einiges erzählen :-) Krieg wohl dafür garantiert von unseren Männern hier einen auf´s haupt, aber egal *gg Den Unterhalt für Dich mußt Du per Anwalt einklagen. Am besten sofort am Tage seines Auszugs zum Anwalt, denn erst ab dann gilt die Forderung, wenn der Anwalt ihn anschreibt. Du kannst natürlich schon jetzt hingehen, aber dann hast Du den Streß jetzt schon mit ihm am Bein wo Ihr noch zusammen wohnt. Bis die Forderungen durch sind, wird es ein weilchen dauern, da der Unterhalt erst nach aufdeckung seines Einkommens berechnet werden kann. Solange bekommst Du Sohi. Wenn Du bei Sozi angibst, daß die Unterhaltsfprderungen per Anwalt laufen, wirst Du die geleisteten Zahlungen zurückzahlen müssen von dem was der KV Dir zahlt. Ist es weniger als Sohi, dann auch nur den geringen Betrag. Ist es mehr, dann nur die Höhe, die das Sozi geleistet hat. Der Rest gehört Dir. Eine Freundin von mir bekommt 250 Euro mehr als sie vom Sozi bekommen würde, kriegt somit keine Sohi. Für den Anwalt kannst Du Prozeßkostenhilfe beantragen und wird in der Regel auch genehmigt.
Solltest Du noch Fragen haben, kannst Du mich auch anmailen.

LG
Anke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bei mir wurde es abgezogen

Antwort von Janka_ am 16.05.2003, 21:06 Uhr

Hallo!

Philips KV zahlt auch 250,- Eu Unterhalt. Zusammen mit dem kindergeld liegt mein Sohn somit auch über der Sozialhilfegrenze. Und dieses wird mir angerechnet. das heißt, ich bekomme den den Teil abgezogen von meiner Sozialhilfe. diese 250,- Eu sind übrigens nur Kindesunterhalt laut Liste. Um meinen eigenen Unterhaltsanspruch bezüglich des KVs hat sich das SOZamt nie gekümmert, sondern für mich den entsprechenden Teil gezahlt.

LG Janka

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bei mir wurde es abgezogen

Antwort von bikermouse66 am 16.05.2003, 22:06 Uhr

Klar, wurde es bei Janka abgezogen. Das Kind hat mehr als es laut Sozi benötigt und ist somit verpflichtet die KM zu unterstützen. Bei uns läuft zur Zeit die Unterhaltsklage gegen den KV. Da ich den Unterhalt erst nach Wiederaufnahme der Teilzeitbeschäftigung eingeklagt habe, werde ich nur die Differenz zu meinem vorherigen Einkommen bekommen. Aber das Sozi weiß von der klage und ich muß es benachrichtigen, wenn das Urteil gesprochen wurde. Evtl. klagen die dann auch noch. Vorher sind die wohl völlig überfordert mit der normalen Sohi und haben keine Zeit das einzuklagen. Kommt selten vor, daß sich das Sozi den Unterhalt beim KV wiederholt.

LG
Anke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ups - das gibt ja dann trouble ..........

Antwort von schnaggel am 16.05.2003, 22:16 Uhr

Erstmal Danke für Eure Antworten.

Wenn ich meinen Unterhalt per Anwalt einklagen muß, dann ist der Ärger ja vorprogrammiert. Für seine Tochter zahlt er ja dann gerne - aber für mich.....
Er ist ja sowieso der Meinung, das ich mir im Erziehungsurlaub "einen Lenz mache"; das bißchen Kindererziehung und das bißchen Haushalt . Und wenn er mir dann auch noch Unterhalt zahlen muß....Ein Glück zieht er in eine andere Stadt.......

Nächste Woche habe ich erstmal ein Gespräch bei Pro Familia und werde die dort mit meinen vielen Fragen auf den Keks gehen.

Bikermouse66 - danke für Dein Angebot; ist gut möglich, das ich Dich bald mal anmaile.

Gruß
Schnaggel

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ups - das gibt ja dann trouble ..........

Antwort von bikermouse66 am 17.05.2003, 17:39 Uhr

Na, denn mal viel Vergnügen. war bzw. ist bei uns nicht anders. Erst sagte er, ich will, daß es uns allen gut geht. Ja, gut sollte es uns gehen, aber bitte nicht, wenn er zahlen soll. Er braucht doch schließlich seinen Lebensstandart. Bei uns ist das nicht wichtig. Dann soll ich gefälligst mehr arbeiten gehen und nicht nur mit dem Kind rumtrödeln. Aber nebenbei bemerkt ist es ihm zuviel, wenn er einmal im Monat um 15 Uhr bis 18 Uhr seinen Sohn direkt nach der Arbeit (Feierabend 14 Uhr) besuchen soll. Ich hab um 14 Uhr Feierabend und hole ihn um 14.30 Uhr ab an min 10 Tagen im Momat. Tja, für Mütter gelten wohl andere Maßstäbe.

LG
Anke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.