Alleinerziehend, na und?

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Ansprüche des Kindes

Thema: Ansprüche des Kindes

Hallihallo, ich habe gerade mit einer Freundin telefoniert die auch AE ist und wir haben mal neue Fragen aufgeworfen. Sie pflegt keinen Kontakt mehr zum Vater aus welchen Gründen auch immmer, hat auch (unerlaubterweise) auf Unterhalt für das Kind verzichtet und keinen UV beantragt. Sie möchte a) ihre Ruhe haben und b) soll die Tochter dann später selbst entscheiden ob sie das Geld haben möchte. Aber wie kann man nachweisen das man kein Unterhalt vom Vater bekommen hat, er also eine Menge Geld an das Kind weiterreichen müßte, sofern sie mit 14 Jahren auf die Idee kommt, sie bräuchte ein bissel Kohle? Reicht da eine eidesstattliche Erklärung der Mutter? Oder muß das mit Kontoauszügen belegt werden? Das war die 1. Frage. 2. Frage: der KV hat wohl Geld, seines Zeichen "Manager" was ja viel heißen mag. Immerhin besitzt er eine große Wohnung in HH in bester Lage usw. Wie ist es denn wenn er irgendwann den Weg allen Irdischen geht? Wenn sowohl KM als auch die Tochter keinen Kontakt pflegen, wird man ja nicht unbedingt von der Verwandschaft benachrichtigt. Ist der zuständige Notar dazu verpflichtet nach weiteren Erben außer den Bekannte zu fahnden? Der Vater steht übrigens in der Geburtsurkunde, ist also nicht "unbekannt". Ich weiß, sehr speziell, aber vielleicht weiß ja jemand was genaues. Grüße fusel

Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 23:38



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Hm, ich find das etwas unklug gelöst von deiner Freundin. sie hätte den Unterhalt doch auch auf ein Konto einzahlen lassen können, das sie nicht weiter anrührt.Vielleicht läßt sich das ja nachträglich noch machen?

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 08:20



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Erst auf Unterhalt verzichten und dann nachgezahlt haben wollen.Na ob da die Richter mitspielen werden? Ist ja praktisch - kann sich die Tochter dann ne Wohnung kaufen mit 14! LG Chrissie P.S.Besser wäre wohl das Geld landet regelmäßig auf nem Konto-hoffentlich ist er wenigstens so klug!

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 09:42



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Hi, Also ich kenne diesen jungen Mann nicht persönlich weiß nicht wie er so drauf ist. Nur ich persönlich leiste mir darüber kein Urteil sie wird schon wissen warum sie so handelt, kennt ihn ohne Frage besser als ich. Wenn man als KM den Vater in der Urkunde nicht angibt und einen ONS heuchelt, verwehrt man dem Kind das Wissen über seine familiären Wurzeln. Vom monetären Vorteil einer möglicherweise größeren Erbschaft mal abgesehen. Trägt man ihn ein ist er als Unterhaltspflichtiger bekannt. Erwartet man keinen Unterhalt von ihm an, ruiniert man den armen Kerl, da das Kind theoretisch später klagen kann. Also ich für meinen Teil würde gern!!! auf Unterhalt im Namen meines Sohnes verzichten. Ich habe die Beistandsschaft letzten Monat aufgelöst, wir hatten eine Vereinbarung wieviel (50,- € von eigentlich 150,-€) und wann er das Geld zahlen wollte. Erst Anfang Mai, dann nächste Woche, das ist diese Woche, dann Ende dieser Woche. Wir haben Samstag, den 17 Mai - Nichts - kein Cent, kein Anruf, keine Mail, keine SMS wann wie und ob noch Geld eintrifft. Ich habe kein Geld mehr, muß mir was von meiner Mutter leihen um Ries Milch zu kaufen. Ich komme für das Kind auf, meine Mutter, seine Eltern, die Urgroßmutter, Vater Staat, aber er nicht. Wenn ich jetzt Montag wieder zum Jugendamt latsche erwartet mich binnen einer Woche telefonischer Psychoterror wie ich nur die Behörden auf ihn hetzen, ihn bei diesen Wölfen 'anzeigen' kann. Alles schon erlebt, deshalb habe ich das JA zurückgepfiffen. Deshalb würde ich z.B. gern auf Kindesunterhalt verzichten, kann es aber im Moment leider nicht, um mir diesen Müll nicht mehr anzutun. Und wenn ich es könnte wäre es mir ehrlich gesagt sowas von ***-egal ob er später durch eine Klage ruiniert ist (o: Das hängt auch sehr vom KV ab, denke ich. Meine 5 Cents dazu. Grüße fusel

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 11:09



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hallo, soviel mir bekannt ist, kann ein kind mit 18 selbst die elternteile auf ungezahlten unterhalt verklagen!! was das erben angeht!!! da sollte deine freundin und die tochter mal gaaanz still sein und das ganze beobachten,...denn nicht immer gibt es kohle, sondern oftmals bei solchen typen auch jede menge schulden, die vererbt werden können. meines wissen kann man dann auf den erbteil verzichten,....aber dann auf alles!!! ;o)) sie sollte sich doch besser rechtlich bei einem notar,erkundigen für den fall der fälle! sterntaler PS: aber ich finde, wenn man all die jahre von einem mann oder einer frau, vater bzw mutter nichts wissen wollte, sollte man es auch im späteren alter betreffend der knete anstandshalber lassen. vater oder mutter sind halt keine SPARSCHWEINE! aber das kommt halt immer auf den charakter an und der ist gott sei dank überall anders.

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 11:16



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Das Verhalten von Fusels Freundin ist IMHO ziemlich verantwortungslos, sie verzichtet darauf KU zu fordern um wiederaufleben oder entstehen von Umgangswünsche seitens des Vaters zu vermeiden, nach dem Motto: er wird es wohl vergessen. Sie nimmt dem Kind damit sowohl den Vater wie auch den Unterhalt. Spätere Nachzahlungen gibt es nicht solange der Unterhaltspflichtige nicht in Verzug gesetzt wurde, also die Unterhaltsforderung an ihm herangetragen wurde. Ist also nichts mit Eigentumswohnung fürs Kind. Gruß, Rob

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 11:26



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gfjkl

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 11:39



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Hi, da sind vielleicht ein paar Irrtümer aufgetreten. 1. Man kann nur nicht zu Lasten Dritter (also Vater Staat) auf Unterhalt verzichten.... verzichtet man darauf, zB Kindesunterhalt zu fordern, dann geht das solange in Ordnung, wie man nicht UHVGeld beantragt, oder Sozi. 2. Wenn der Vater bekannt ist, aber kein Unterhalt gefordert wird, dann verfällt der Anspruch. Nur wenn man den Vater nicht in Verzug setzen konnte (zB weil Vaterschaft ungeklärt ist, oder weil Vater ins Ausland verschwunden ist etc) kann Unterhalt für die Vergangenheit gefordert werden. Ansonsten ist es lt. Gestz nicht möglich, Unterhalt für die Vergangenheit zu fordern. 3. Ein Nachlassverwalter ermittelt, wer Erbansprüche haben könnte und klärt die Sache... auch ob ein Testament vorliegt und ob es rechtens ist. cu

Mitglied inaktiv - 19.05.2003, 11:30



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Hi Fusel, also so schlimm find ich das ganze jetzt nicht !Deine Freundin wird ja dann wissen, das Sie sich und das Kind "gut" selber durchbringt, oder ?? Meine Mutter hat dasselbe getan wie Deine Freundin, Sie hat auf jeglichen Unterhalt verzichtet und ist arbeiten gegangen ! Ihr giengs einfach darum total mit dem Thema abzuschließen und ich selber war nie scharf darauf meinen "Vater" kennen zu lernen ! War bestimmt keine große Hilfe, aber ich denke Deine Freundin weiß was Sie tut ;) Tschüsi Bea

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 17:22



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Hallo z'samm, möglich, daß jemand (für sich) 'gute Gründe' hat, einem Kind den Vater vorzu- enthalten, zumal das Kind ja nichts davon weiß wenn das Schweigen über ihn tief genug ist, und er in einer Aura düsterer Ungeheuerlichkeit versunken bleibt. Mir scheint, daß es ein weit verbreiteter Aberglaube ist, ein Kind könne wenn es wolle den Vater immer noch kennenlernen als ließe sich dieses Atlantis der ei- genen Beschaffenheit und seelischen Ganzheit je wieder heben. Vielleicht können solche Kinder ver- gessen, daß da etwas tief Verdrängtes und wahnhaft Ersetztes in ihnen existiert. Und hier wird allenfalls über den durch die Lappen gegangenen Unterhalt und ein evtl. anrüchiges oder nicht anrüchiges Erbe dahergeredet. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 18:12



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Bin zwar selten Richies meinung, aber diesmal stimme ich ihm zu. Auch Lukas KV ist ein A****, aber immerhin hatte ich Sex mit diesem Typen und so entstand Lukas. Wenn der KV von sich aus den Kontakt ablehnt, ok, dann kann die Km nichts tun. Dennoch sollte sie, egal wie ihre Gefühle dem Mann gegenüber sind, dem Kind die Chance geben seinen Erzeuger kennenzulernen und zwar nicht erst, wenn das Kind groß ist und anfängt zu suchen. Auch weniger gute Anfangs-KV können mal Vater werden. Nur muß man ihnen die Chance geben. Außerdem bin ich der meinung, auch der zweite Elternteil sollte etwas zum Unterhalt des Kindes beitragen, zur Not auch mit Einklagen so er denn zahlungsfähig ist. Diese Last bleibt nicht nur an dem hängen, bei dem das Kind lebt. Schließlich sollte das Kind davon profitieren und nicht der Elternteil. LG Anke

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 19:00



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Hallo bikermouse66, du schilderst in deinem Fall einen A**** von KV, in fusels Posting war eigentlich nicht die Rede davon, daß der fragliche 'Erzeuger' ein A**** sei, wie deinem ''auch'' zu entnehmen wäre :-). Aber ein abwesend gemachter KV ist sowieso zum Erzeuger gestempelt, ohne selbst was dafür zu können, ja ein abwesend gemachter Vater muß doch ein Unhold sein in den Augen des Kindes, haben doch viele andere Kinder einen Papa, sie aber nicht, also muß irgendwas ganz Schlimmes, Unbekanntes mit ihm los sein. So denken sie unter- bewußt, sie hätten was Schlimmes, Unbe- kanntes in sich. Wenn ich ehrlich bin, halte ich solche systematische, vorsätzliche Ausgrenzung eines Vaters für ein Verbrechen am Kind, freilich mit dem (abartigen) mildernden Umstand, daß eine unverheiratete Mutter durch ihre A-Priori - Alleinsorge dazu verleitet wird, zu denken, ihr stünde solche (grundlegende) Entscheidung zu. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 19:27



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Hallo, der Vater will die Tochter, jetzt 1,5 Jahre, nicht mehr kennen. Da ist auch nichts Tieferes dahinter, er will die Sache schlicht und ergreifend in die Tonne des Vergessens drücken. Und nein, die Mutter hat meines Wissens nichts getan um ihm "Schmerz" zuzufügen, den er überwinden müßte. Grüßele fusele

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 20:45



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Hallo fusel, das war ja auch nicht - eben in Unkenntnis der g e n a u e r e n Umstände - gegen diese von dir erwähnte Mutter gemünzt. Von 'Schmerz' oder sonstwas wissen w i r ja auch nichts, weil wir nur die eine Seite kennen. Ich weiß im Zuge langjähriger Begegnung auf 'Nebenschauplätzen' irgendwelcher Therapien mit diesem Totalausgrenzungs- motiv, daß hier oft verdrängte Schuld- gefühle (schlechtes Gewissen) die Mütter dazu verleitet, die Ausgrenzungsgeschichte zu verfälschen und umzuinterpretieren. Ich bin auf die Spur dieses Phänomens in meiner zweijährigen Tätigkeit als tiefenpsychologischer Therapeut in einer Kureinrichtung für Mütter gekommen indem ich zufällig im Laufe zahlreicher Ge- spräche feststellte, daß dieselben Mütter in verschiedenen Sitzungen unterschiedliche, sich widersprechende Begegnungsmotive und Aspekte mit den KVä aus der Zeit ihrer frühen Mutter- schaft berichteten, daß sie bei einem gewissen Grad meiner wie zufällig einge- streuten Nachfragen in diese Richtungen mit Verdeckungstendenzen und plötzlicher Themaflucht reagierten. Ich habe ganz selten erlebt, daß eine Mutter nach früheren Ausgrenzungen der KVä dies als Fehler und zu betrauernden Schaden an ihrem Kind darstellten. Es gab auch meines Wissens mal eine Aktion des Väteraufbruchs, in der mal die entsprechenden Väter befragt wurden. Dabei kamen immer andere ausgrenzende Motive seitens der entsprechenden Mütter zutage. Dabei denke ich, daß ue Mütter solche ausgrenzenden Motive oft selber gar nicht wahrnehmen als solche, w e i l sie, im Besitz elterlicher Alleinsorge, in einem unterbewußten Verfügungsmachtgefühl einfach gleichsam 'vaterlos' für die Kinder agieren. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 21:43



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Hallo, (kommende) Kinder stellen immer eine hohe emotionale Belastung dar für beide Eltern. Sie erhöhen die Ansprüche an sie selbst und an den anderen Elternteil. Vieles liegt plötzlich auf der Goldwaage. Der Grat zwischen Erfüllung und Scheitern/ Versagen wird ganz schmal. Die Handlungen werden auch verstärkt von unterbewußten Regungen beeinflußt. Es gibt ja das bekannte Phänomen,daß z.B. ein neuer Partner der Mutter ein 'viel besseres Verhältnis' in entspannter Zuwendung zum Kind findet als der KV. Er handelt eben nicht in dieser starken Anspannung von Anspruch (seitens der Mutter) und Selbstanspruch, er ist frei- willig und selbstbestimmt dabei indem er etwas Nicht-Gefordertes gibt. Er lebt nicht auf diesem schmalen Grat zwischen Gelingen un Scheitern, Standhalten und Flucht. Auch 'gescheiterte' Väter neigen zu Verdrängung und je nach Maß ihrer er- haltenen Zuwendungsbereitschaft zum Kind zu selektierter und verfälschter Dar- stellung des Vorgefallenen. Sie befinden sich aber nicht so stark wie evtl. ausgrenzende Mütter in einem Schuld-Zwang, weil sie ja eine e i g e ne Beziehung, nämlich die zu ihrem Kind, ge- brochen/suspendiert sehen. Hier liegt auch der (tragische) Unter- schied zwischen Ausgrenzung und Flucht: eine Ausgrenzung betrifft eine nicht eigene Beziehung, sondern d i e andere Elternbeziehung des Kindes, die Flucht betrifft eine eigene (bilaterale) Eltern- beziehung. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 09:05



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Hi Richie, was auffällt: deine Beiträge füllen im nur die halbe Forumsbreite aus, was die Lesbarkeit deutlich verschlechtert. Wenn du schreibst, schreibe einfach alles hintereinander, die Forensofware und der Browser bauen dann selbst die Zeilen auf. Also die "NächsteZeileTaste" nur dann benutzen, wenn du tatsächlich den nächsten Satz in einer neuen Zeile beginnen möchtest, nicht weil das "Schreibkästchen" schon voll ist! Und noch etwas: versuche Fachsprache zu vermeiden! Gruß, Rob

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 12:07



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Hallo Rob, for the hint :-) Meist schreib ich meine Texte offline mit Netscape Composer. Wenn ich diesen Text dann hier z.B. einfüge, wird er noch schlimmer versprengt in kurze und lange Zeilen. Auch wenn ich hier 'live' schreibe,springt auch ohne Enter-Taste mein Zeilenwechsel so kurzzeilig weiter. In meinen letzten beiden Beiträgen habe ich mich ja bemüht, ohne viel Fremdwörter auszukommen. Es gibt für gewisse, hier psychologische, Inhalte eben kein entsprechendes 'deutsches' Wort. Zudem bin ich ohne irgendwelche Erhabenheiten immer bereit, unverstandene Fremdwörter auch zu erläutern. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 12:55



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hallo , es ist sicherlich sehr richtig wie und was du schreibst @richie! aber viele hier können dir, so denke ich einmal, in dieser form nicht immer ganz folge leisten!!!? ;o)) manchmal ist es eben besser, direkt mit dem "Hammer" auf den kopf des nagels zu hauen, wenn du verstehst was ich nun meinte!!??? ;o)))) aber mal was ganz anderes,.... was ist eigentlich mit müttern oder KM's, die ihre kinder in der obhut und fürsorge, aus welchen gründen auch immer, z.B. zum wohle der kinder oder auf eigenen wunsch der kinder beim KV lassen. dann jedoch jeglicher kontakt von den kindern zu ihr durch den KV grundlos untersagt wird???????? ist sie eventuell dann auch schlecht in dieser unserer gesellschaft??? wie muß sich wohl eine mutter dann fühlen, die das eigene kind bzw kinder nicht mehr zu gesicht bekommt??? nur noch eine abgeliebte und abgezockte "brutmaschine"??? sorry diese sehr harte umschreibung! (:o( wieviele tränen muß eine solche mama wohl vergießen, bis sie endlich versteht und akzeptieren kann???? knuddels sterntaler

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 13:21



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Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 13:36



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Hallo sterntaler, diesen Mamas gehts auch besch*****. Hier sind es dann die Papas, die Beziehungsherrscher sein wollen. Tja, und wie ist es mit den Pflegeeltern, die die Kiner gegen deren Eltern abgrenzen? Da gibt es viele............. Mit dem 'Hammer auf den Kopf' trifft meist nur schein-bar, aber daneben, weil hier meist dann die Wechselwirkungen der Eltern)Beziehungsebene außer acht gelassen sind. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 14:12



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Hallo Sabri, mein Beispiel bezog sich (leider?) nur auf einen Aspekt dieser 'Zweitväter'. Leider sind sie weniger empathisch (einfühlsam), für die Kinder nicht ein Identifikationsbild und vor allem in ihrer (Rollen)Vaterschaft gänzlich abhängig von der Beziehung zur Mutter und sie können auch leichter den Hut nehmen, denn es sind ja eigentlich nicht 'ihre' Kinder. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 14:18



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hallo du da im web!!! oooooh ja, solche "sozialen-möchte-gern-mamas" bzw "papas" finde ich zum k§§§§§! >:o((( nennen sich auch gerne soziale-möchte-gern-übereltern!!!" *grrrrrrrrrr* sie sind meistens die auslöser für familiären dauerstress. haben angst exmann oder exfrau könnte doch noch etwas füreinander empfinden, wenn der kontakt zu den kindern gegenseitig gut und stressfrei funktioniert!!!fazit: sie klemmen sich wie ein dicker hartnäckiger mitesser zwischen die eigentliche mutter-vater-kind-beziehung! dumme totzige fast kindische eifersüchteleien, möchte fast von einer erwachsenen unreife die rede sein! na klasse! oftmals können sie selber auch keine kinder zeugen bzw bekommen und versuchen somit mit aller gewalt, oft mit psychischen druckmitteln den neuen partner bzw elternteil bei denen das kind lebt, zu erpressen, damit sie in den genuß eines "eigenen" kindes kommen und somit heile tolle familienwelt vorgaukeln können! frei nach dem motto: "entweder du machst so wie ich will oder du kannst mit deinem balg wieder gehen!" (:o(( solche typen, ob frau oder mann, habe ich gefressen, wie ein pfund salz!!! >:o(( und was diese ganz fremden "elternteile" sprich pflegeeltern betrifft, die mit gewalt den kontakt zu den richtigen eltern verhindern,....nunja,...dabei zeigt sich großer krankhafter egoismus, wobei der schuß evtluell auch für solche spezialisten nach hinten losgehen kann. denn viele übersehen bei ihrem handeln, daß kinder irgendwann mit nachforschungen nach ihrer eigenen identität anfangen. spätestens wenn sie ihre richtigen wurzeln auskundschaften konnten, kontakt aufgenommen haben und die wahre geschichte bzw die gründe erfahren........ist ein sozialer bruch zu den pflegeeltern nicht mehr weit entfgernt! ich bin der auffassung, dass man auch kindern, die adoptiert wurden bzw in anderen familien aufgewachsen sind, nie ihre wahre herkunft verheimlichen sollte! ich wünsche allen hier noch einen wunderschönen sonntag und möchte denen, die ein solches dummes o.g. spiel spielen raten, damit aufzuhören, denn auch sie bekommen irgendwann dafür ihre bittere quittung!!!! ;o)) MfG sterntaler

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 16:55



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denn, ich meinte,...du solltest ohne zuviel psychologischen schnickschnack auf den direkten punkt deines anliegens kommen, damit es hier auch der "einfachste liebste mensch" direkt und präzise verstehen und evtl. umsetzen kann!!!!! ;o)))) alles klar jetzt, herr kollege?????? ;o)) comprende???? *sfg* na siehste, schön! ;o)) knuddels und nix für ungut! sterntaler

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 17:07



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Hallo sterntaler, aber ich hab dich schon so verstanden. Ohne den 'psychologischen Schnickschnack' wirds aber meist ungenau und es gehen gewisse Inhalte verloren. Komplizierte Details sind m.E.eben oft nicht 'einfach' darstellbar. Und hab ich wirklich hier zuvor zu viele Fremdwörter benutzt? Aber ihr seid doch auch nicht so dumm wie ich aussehe :-)) MfG Richie

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 20:41



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hallo richie, ist schon o.k.! nunja, für manchen laien hier im forum bzw sehr junge unerfahrene mitleser und nutzer dieses forums, sind deine erläuterungen bzgl sehr psychologisch fachlich orientierten themen, oftmals irre fachbezogen kompliziert und damit unverständlich schriftlich kommentiert!! ööööööööhm.....naja,...ich denke, diverse themen wären kurz und bündig mit sachlich schlichten worten, jedoch dennoch fachlich basierend besser abgehandelt. klingt zwar weniger prätentiös, aber somit kanns auch ein "argloser agrarwirt" verstehen, ;o))) um es mal gaaaaanz vorsichtig zu umschreiben!!!*sfg* ich weiß, dass man als professionist nicht immer alles mit den simpelsten worten erklären kann. trotzdem ist es gerade hier in unserem forum sehr wertvoll, eine solche koryphäe, in unserer mitte, wie du sie zu sein scheinst, begrüßen zu dürfen. versuchs darum einfach und präzise! ;o)) @richie, nicht jeder besitzt einen aktuellen duden oder verfügt gar über ein fachlexikon für psychologie oder pädagogik!:o)) alles klar???? ;o))) ich wünsche dir nen schönen relaxten und sorgfreien wocheneinstieg knuddels sterntaler

Mitglied inaktiv - 19.05.2003, 00:11



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Das nicht eingeforderter Unterhalt verfällt. Also Unterhalt für die Vergangenheit ist ausgeschlossen, bis auf wenige bestimmte Fälle. Wenn sie ihrer Tochter den Anspruch sichern will, dann sollte sie eine Titulierung erwirken und kann dann den gezahlten Unterhalt auf ein Sparkonto einzahlen (oder sie fragt den Vater, ob er das freiwillig tut). Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Vater unbekannt ist, bzw war und wenn sich der Vater der Inanspruchnahme entzohen hatte. Dann kann nachgefordert werden.

Mitglied inaktiv - 19.05.2003, 07:59



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.... nach dem Ableben wird ein Nachlassverwalter bestimmt, der sich um alles kümmert. -Der Nachlassverwalter muss alle Hinterbliebenen -also auch alle Kinder des Verstorbenen - informieren. -Es ist möglich, sein Kind zu enterben, dann bekommt es nur seinen Pflichtteil, was die Hälfte des eigentlichen Erbes bedeutet. -Bei grober Pflichtverletzung der erben gegen den Erblasser könnte in schlimmen Fällen auch eine Enterbung wirksam sein.

Mitglied inaktiv - 19.05.2003, 08:10