Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 19.05.2003, 8:10 Uhr

Erben...

.... nach dem Ableben wird ein Nachlassverwalter bestimmt, der sich um alles kümmert.

-Der Nachlassverwalter muss alle Hinterbliebenen -also auch alle Kinder des Verstorbenen - informieren.

-Es ist möglich, sein Kind zu enterben, dann bekommt es nur seinen Pflichtteil, was die Hälfte des eigentlichen Erbes bedeutet.

-Bei grober Pflichtverletzung der erben gegen den Erblasser könnte in schlimmen Fällen auch eine Enterbung wirksam sein.

 
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