Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 17.05.2003, 8:20 Uhr

Ansprüche des Kindes

Hm, ich find das etwas unklug gelöst von deiner Freundin. sie hätte den Unterhalt doch auch auf ein Konto einzahlen lassen können, das sie nicht weiter anrührt.Vielleicht läßt sich das ja nachträglich noch machen?

 
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