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von Leena  am 27.03.2024, 12:15 Uhr

Julian Reichelt sieht im erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste

Um mal Reichelt zu zitieren: "Für diese Äußerungen hat mich Antonio Rüdiger nun wegen Volksverhetzung angezeigt. Auch der Deutsche Fußballbund hat Anzeige gegen mich erstattet. Man muss es so eindeutig sagen: Das sind schlicht Einschüchterungsmethoden, damit nicht mehr ausgesprochen wird, was doch offensichtlich ist. Volksverhetzung ist kein Spaß. Für Volksverhetzung geht man ins Gefängnis. Antonio Rüdiger möchte mich im Gefängnis sehen, weil ich ihm vorwerfe, öffentlich den ISIS-Gruß zu zeigen."

Rüdiger erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin, zudem meldete der DFB den Fall bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Rüdigers Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft bezieht sich auf den Vorwurf der Beleidigung beziehungsweise Verleumdung, der verhetzenden Beleidigung und Volksverhetzung.

Die Nutzung von juristischer Abwehrmaßnahmen als "Einschüchterungsmethoden" kann man m.E. sehr kritisch sehen, und ob Rüdiger Reichelt "im Gefängnis sehen will", ist eine unbewiesene Behauptung. Nicht alle Tatalternative von § 130 StGB führen zwingend zu einer Gefängnisstrafe.

 
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