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Geschrieben von Brummelmama am 29.08.2018, 11:56 Uhr

Nein!

Geschäftsfähigkeit hin oder her.....lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Der Opa, hat bestellt, Mahnungen kommen. Da rufe ich den Opa an und frage ihn, wie läuft der Vertrag was hast du da gemacht. Kläre das im Innenverhältnis und zahle dies und bitte sodann um Korrektur des Vertragsteilnehmers. Wäre alles gar kein Problem.

Allerdings finde ich es schon seltsam, eine Mastercard läuft ab....kann passieren...doch was ist dann vermutlich passiert. Der Verlag hat versucht, die Gebühr abzubuchen und die Gebühr ist rückbelastet worden. Die Bank teilt so etwsa mit und stellt dem Verlag die Rückbuchungskosten in Rechnung....man hat nicht reagiert....seltsam.....

Sagen wir es mal so: Wenn ich in der Buchhaltung sitze und eine Gebühr einziehe und dann eine Rückbelastung erfolgt, die auch weitere Kosten beinhaltet, dann schreibe ich die entsprechende Person an - den Opa....da ja die Daten bekannt sind. Keine Reaktion - Mahnung.....und irgendwann geht das dann zum Inkasso....da kann man noch froh sein. Beim RA lt. Gebührenordnung fängt das Ganze bei einem Streitwert von 300 EUR an.....naja....das wird dann halt teurer.

Es gibt ein Gesetz zur Beschleunigung der fälligen Zahlungen.....gemahnt werden muss eigentlich gar nicht.....

Alles in allem würde ich hier nie zur Einschaltung eines RA raten, sondern ein Gespräch mit dem Opa führen und mich selber mal fragen, warum ich Mahnungen nicht ernst nehme. Mal die Bonitätsabfragen außen vor....die laufen meist parallel d.h. bei Creditreform, Schufa etc.

 
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