1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von MamaMalZwei am 30.08.2018, 10:38 Uhr

Nein!

Hallo, normalerweise muss man bei Verträgen doch das Geburtsdatum angeben. Daran hätte der Verlag doch sehen müssen, dass der Verttragspartner minderjährg ist. Oder hat Opa da getrickst? LG

 
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