1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Astrid am 24.08.2018, 10:32 Uhr

Da stimmt aber etwas nicht

Vertragsnehmer ist nicht das beschenkte Kind, sondern der Opa. Von einem Inkasso-Unternehmen kann also auch nur er belangt werden. Ein Beschenkter haftet nicht für die Zahlungsunfähigkeit eines Schenkers! Das ist rechtlich überhaupt keine Frage.

Gruner und Jahr beschäftigt leider Sub-Unternehmen für Kunden-Akquise und Kundenverkehr. Ich habe mich hier auch schon ein paarmal geärgert. Dies sind oft ausgesprochen unseriös. Ich wurde (weil ich die ELTERN abonniert habe) angerufen, ob ich noch weitere Zeitschriften des Verlags haben möchte. Ich habe ausdrücklich sofort gesagt Nein, das möchte ich auf keinen Fall, und es soll auch so festgehalten werden. Trotzdem bekam ich ein paar Tage später eine Zeitschrift und einen Brief, in dem ich fröhlich als neue Abonnentin begrüßt wurde. Ich habe mich dann bei Verlag selbst beschwert, und man zog das Ganze zurück mit Hinweis auf den Subunternehmer, der hier wohl geschlampt habe.

Im Fall mit dem Opa und dem Enkel hätte ein Rechtsanwalt die Sache schnell geklärt (auf Kosten des unterlegenen Verlags). Denn der Opa wird ja wohl kaum den Enkel als Auftraggeber eingetragen haben, das ist bei einem Geschenk-Abo formal gar nicht möglich. Ich hätte auf gar keinen Fall irgendeine Mahngebühr bezahlt.

LG

 
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