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Geschrieben von claudi700 am 11.03.2014, 20:13 Uhr

ralph, wegen steuererklärung...

nur eine kleine randbemerkung: bzgl. "bescheissen" bei anfahrt zur arbeit hat der gemeine bürger nicht viel chancen, wenn der zuständige finanzbeamte ein ganz schlauer ist...

mein lieber beamter, der meine steuererklärung bearbeitet, ist ein ganz wiefer kerl.

ich hatte innerhalb der firma gewechselt, somit anderer standort. steht auch sauber in der erklärung. der anfahrtsweg war damals nicht mehr 30 sondern 33 km. der beamte hat das wohl geprüft und mit dem bescheid vermerkt, dass mein anfahrtsweg nur 31 km betrage... der gute hatte aber nicht bemerkt, dass sowohl mein büro als auch ein anderes gebäude der firma in der gleichen straße sind, aber eben 2 km voneinander entfernt. er ging von dem anderen gebäude aus, obwohl ich die korrekte adresse angegeben hatte. im endeffekt kannst du da gar nichts machen, also "bescheissen". es wird alles geprüft (jedenfalls von manchen). ich saß nur kopfschüttelnd da...

 
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