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Geschrieben von Ralph am 12.03.2014, 16:23 Uhr

Doch, es sind schon Welten und Unterschiede...

... und Du bemerkst nicht einmal, wie sehr Du selbst Dich da in Widersprüche verstrickst:

"... Dass die Höhe der hinterzogenen Steuerbeträge bei der Strafe berücksichtigt wird, ist nach unserem Strafrecht völlig klar.... "

Ach was? Was aber anderes drückt denn die Strafe bzw. besser das Strafmaß aus wenn nicht den abgestuften moralischen Unwert einer konkreten Tat? Daß auch die Hinterziehung von 50,- € objektiv eine Steuerhinterziehung ist und bleibt, bestreitet niemand. Dennoch wird bei einer Steuerhinterziehung von ein paar tausend Euro niemand in Haft gehen, sondern eine Geldstrafe im strafrechtlichen Sinne zzgl. einer Strafzahlung im steuerrechtlichen Sinne berappen müssen. Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit, und so kommt man auch juristisch immer wieder in die moralisch-ethische Wertung, die sich vom objektiven Tatbestand loslöst. Diese Wertung aber führt dann zur Strafzumessung. Gäbe es diese Unterscheidung nicht, könnte man ja auf Steuerhinterziehung, gleich in welcher Höhe, eine Einheitsstrafe von z.B. 3 Jahren Haft verhängen.

Das Ausmaß der Akzeptanz einer Gesellschaftsordnung, da kannst Du soviel gegenargumentieren wie Du willst und es doch nicht ändern, hängt nun einmal auch davon ab, wie sehr die Mitglieder einer solchen Gesellschaft von einer Grundsatzgerechtigkeit überzeugt sind. Gerät die in Schieflage, wird der Staat in Bedrängnis kommen.

Ralph

 
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