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Geschrieben von Ralph am 12.03.2014, 0:08 Uhr

@Leena

Jajajajaja, ich weiß ja, wie Du da beim gemeinen Bürger denkst, und im Grundsatz ist das auch richtig.
Ich denke aber, daß das eine Frage des Verhältnisses ist zwischen Unrechtsbewußtsein und des Gefühls, inwieweit Steuergerechtigkeit vorliegt. Meines Erachtens ist diese Austarierung in den letzten Jahrzehnten Stück für Stück aus dem Lot geraten. Ich habe meine Steuererklärung immer nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt, groß etwas abzusetzen hatte ich nie bzw. es war in der Werbungskostenpauschale mit enthalten und wirkte sich deshalb nie wirklich aus. Ich gebe aber zu, daß ich beim Thema anteiligem Arbeitszimmer, hätte ich eines gehabt, den Zollstock auch nicht bemüht, sondern grob über den Daumen gepeilt hätte ála 15qm, davon etwa 5qm. Die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz würde ich wohl auch von realen z.B.18,9 auf 20km tunen. Ist nicht korrekt, klar, aber bin ich, auch moralisch, sofort im selben Topf wie Becker, Hoeneß & Co.?

Ich gehe bei meiner Tätigkeit z.B. auch immer grundsätzlich´davon aus, daß alle Angaben korrekt gemacht werden. Und wenn es dann z.B. beim vorhandenen Vermögen statt 7.000,- € 7.350,- € sind, die man zusammenrechnet, fällt für mich die Glaubwürdigkeit des Antragsstellers nicht zwangsläufig in sich zusammen, weil die "Hausnummer" stimmt.
Noch ein Beispiel: Da wir die Mietnebenkosten ja übernehmen bzw. berücksichtigen, stehen dem Amt jährliche Nebenkostenguthaben zu. Nun habe ich ein neues Sachgebiet seit einiger Zeit, und es gibt viele Fälle, in denen ich entdecke, daß, wohl aus Zeitgründen , nie Nebenkostenabrechnungen gefordert wurden. Ich habe dann, oft für viele zurückliegende Jahre, die Nebenkostenabrechnungen nachgefordert. In wenigen Fällen waren es jeweils geringe Guthaben, z.B. 5-20,- € im Jahr, aber oftmals waren es satte Beträge von mehreren hundert Euro im Jahr. Beschiß im Sinne des Gesetzes war es in jedem der Fälle, dennoch gewichte ich da, wenn es um eine Meldung bei der Ordnungswidrigkeitenstelle geht. Bei den Kleinbeträgen, die im Laufe der Jahre kumuliert zwar auch dreistellige Summen erreichen können, mache ich nichts, bei den anderen, wo wir dann durchaus locker in den vierstelligen Bereich kommen, sehr wohl, einfach weil der Verhaltensunwert ein anderer ist. Bei einem Einzelguthaben von 850,- €, das nicht gemeldet wird, sehe ich einfach eine andere Qualität als bei einem Guthaben von 16,63 €, das unterschlagen wird. Zurückgefordert wird es ja in jedem Falle.

Ob das bei Dir in Bezug auf eingereichte AN-Steuererklärung auch so sein sollte, daß man grundsätzlich von korrekten Erklärungen ausgehen sollte, kann ich nicht beurteilen.

Positiv an der aktuellen Diskussion empfinde ich, daß ein Denkprozeß angeschoben wurde, daß Staatsfinanzen und Steuerehrlichkeit eng miteinander verwoben sind. Diese Grundsatzdiskussion war lange überfällig und wird mit dem Hoeneß-Prozeß hoffentlich nicht beendet sein.

LG
Ralph

 
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