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Geschrieben von Sille74 am 03.08.2016, 22:57 Uhr

Nein, das ist eben die Frage, ob die Kinder das von Anfang an als Belästigung ...

... empfundrn haben. Und selbst wenn sie es als solche empfunden haben bzw. ihnen das Ganze dann doch seltsam vorkam (was ich mir gut vorstellen kann ...), heißt das ja noch lange nicht, dass die Grenze zur Strafbarkeit überschritten worden wäre bzw., dass der ERMITTELTE Sachverhalt eine Strafbarkeit hergibt.

 
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