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Geschrieben von Puderzucker am 04.08.2016, 0:15 Uhr

NEIN, WIRD'S NICHT! (sorry, wenn ich lauter werde)

Liebe Sille,

wir reden seit einer Stunde aneinander vorbei. Dass die juristische Bewertung von Sexualdelikten schwierig ist, da sind wir uns einig. Wo wir uns nicht einig sind, ist die Bewertung des konkreten Falles. Während du es für plausibel hälst, dass ein 30jähriger fünf oder sechs Kinder, die entweder begleitet oder unbegleitet im Bad sind, mehrfach massiv unsittlich berührt, zum Teil entkleidet und dabei seinem Begleiter zu einer Erektion verhilft, dies ohne Hintergedanken tut, halte ich dies für unplausiebel. Dass die Staatsanwaltschaft den Fall fallen gelassen hat, zeigt, dass sie deiner Sichtweise folgt. Das finde ich verstörend. Ich finde es verstörend, dass Kinder in Situationen geraten können, die sie als unangenehm empfinden und in denen sie sich belästigt fühlen, ohne dass jemand einschreitet (Bademeister) oder ohne dass dies als strafrechtlich relevant betrachtet wird (Staatsanwaltschaft) - auch wenn die Einschätzung kompliziert ist. Aber wir reden hier von fünf oder sechs Kindern, die sich sexuell belästigt gefühlt haben. Das ist schon ne Hausnummer.

 
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