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Geschrieben von Sille74 am 03.08.2016, 23:20 Uhr

Doch, schon in gewisser Weise ...

... denn wenn man, wie ich, davon ausgeht, dass die Eltern der Fünfjährigen im Bad waren und sicher das Geschehen verfolgt haben, dann kann man davon ausgehen, dass es von ihnen als nicht so gravierend eingestuft wurde. Sonst hätten sie ja gleich eingegriffen.

Wenn sie nicht im Bad waren: auch wenn's seltsam ist, ja, das hätte für die Beurteilung des vorliegenden Falles keine Bedeutung.

 
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