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Geschrieben von Sille74 am 04.08.2016, 13:44 Uhr

Das ist sehr schade, wenn Du nur das von Dir hier Geschriebene mit nimmst ...

... vielleicht solltest Du vorher die Diskussion nochmals lesen ....

Vieles, was Du jetzt schreibst stimmt gar nicht oder zumindest nicht so. So hat z.B. nie jemand gesagt, das Elfjährige nicht allein ins Schwimmbad gehen sollten. Da geht's um die Fünfjährige. Und selbst da geht's nicht darum, dass dann die Eltern selbst schuld wären, sondern mein Gedankengang war so, dass ich mir nicht vorstellen konnte, dass eine Fünfjährige um die Zeit allein im Schwimmbad ist und dass, wenn die Eltern dabei waren und nicht eingeschritten sind, das doch für die "Herumalberei"-These spricht. Insofern hat sllerdings Lauch Recht, dass da viel Spekulation dabei ist. Weiterhin ist es doch überhaupt nicht so, dass "keiner" es seltsam findet, wenn ein wildfremder, erwachsener Mann so mit Kindern spielt. Im Gegenteil, das wurde doch mehrfach angesprochen und bestatigt, dass das extrem seltsam ist. Es stimmt auch so nicht, dass behauptet wurde, dass man bzw. die Mutter sich nur aufregt, weil Ausländer die Beschuldigten sind; zumindest nicht meinerseits. Die Betroffenen würden sich wahrscheinlich gleich aufregen (wobei es diese Studien nun mal gibt, dass statistisch die Anzeigefreudigkeit bei ausländischen Beschuldigten höher ist als bei Deutschen bei vergleichbarem Sachverhalt). Ich persönlich rege mich über Sexualdelikte oder noch allgemeiner Straftaten meistens auf, sofern ich davon Kenntnis erlange. Und um das Kenntniserlangen geht's. Ich glaube halt, dass bei einem Deutschen als Beschuldigten die Sache nicht diese Aufmerksamkeit über die Lokalzeitung/das Lokalfernsehen hinaus erfahren würde. Und ich finde, dass diese Unterscheidung nicht förderlich ist zur Problemlösung.

Im übrigen wäre meine Bewertung des konkreten Falles nicht anders, wenn der Beschuldigte Deutscher wäre: von dem, was aus dem zuerst allein verlinkten Artikel hervorgeht, scheint es ein Beweisproblem zu sein. Mit den weiteren Infos, die sich do nach jnd nach herauskristallusiert hsben und die uns hier zur Verfügung stehen, kann man schwrr sagen, ob die Staazsanwaltschaft hier falsch oder richtig oder vertretbar entschieden hat.

 
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