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Geschrieben von Sille74 am 19.08.2017, 23:02 Uhr

Als ich habe den Artikel noch nicht gelesen, erinnere mich aber nur zu gut

Na ja, ein "Recht", Dienstpläne abzufragen, gibt es definitiv nicht. Im Prinzip bleibt es den Frauen ja sogar unbenommen, auch jetzt noch nachzufragen. Es steht ja nicht in der Badeordnung, dass nicht mehr nachgefragt werden darf ... Ich denke, bei dem Festschreiben, dass es auch männliches Personal im Bad geben kann, ging es mehr um die Frage, dass das überhaupt möglich ist ...

Sollte jetzt ein Mann klagen, dass er nicht als Bademeister im Damenbad angestellt wurde umd sich auf Diskriminierung wegen seines Geschlechts berufen, muss sich der Richter an das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) halten. Demnach ist eine Diskriminierung aufgrund des Gesxhlechts verboten ($ 7 i.V.m. $ 1). Unter vestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine unterschiedliche Behandlung zulässig. Ob das in unserem Fall der Fall wäre, kann ich nicht sagen ...

 
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