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Geschrieben von Lauch1 am 19.08.2017, 22:10 Uhr

Als ich habe den Artikel noch nicht gelesen, erinnere mich aber nur zu gut

"Das genau ist für mich auch der Punkt. Mit der neuen Badeverordnung schließt man nicnt nur jene Muslima aus Frankreich mit asozialem Benehmen aus, sondern alle welche das Damenbad ohne männlicher Aufsicht besuchen wollen."

Es ist aber keine "neue" Badeordnung, sondern es wurde schriftlich festgelegt was immer schon usus war. Tage mit ausschließlich weiblichem Personal sind arbeitsrechtlich nicht erlaubt, weil sie MÄNNER diskriminieren. Niemals würde irgendjemand so einen Zinnober veranstalteten dürfen, wenn es um Diskriminierung auf Grund von ethischer Zugehörigkeit oder auf Grund des Alters gehen würde.

 
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