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Geschrieben von EarlyBird am 19.08.2017, 22:41 Uhr

Als ich habe den Artikel noch nicht gelesen, erinnere mich aber nur zu gut

Das sehe ich aber komplett anders. Die "neue Badeordnung" ist insofern neu, weil man den Badegästen somit das Recht abspricht zu erfahren/nachzufragen wann weibliche Bademeisterinnen Dienst haben. Ich sehe sonst keinerlei Grund für das schriftliche festhalten.

Wenn du es so siehst: Dann ist das ganze Damenbad rechtwidrig ;) Aber ebenso wenig wie dasDamenbad rechtswidrig ist, wäre es im Arbeitsrecht rechtwidrig nur weibliches Personal einzustellen. Den Richter möchte ich gerne sehen, welcher hier sein Urteil fällt. InFrauenhäuser arbeiten bei uns übrigens auch nur Frauen.

 
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