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Geschrieben von Benedikte am 18.08.2017, 20:28 Uhr

Erdogan und seine Wahlempfehlung

was mir fast mehr Sorge macht als die ganzen Terroranschläge ist die Tatsache, dass nunmehr ein Politiker eines fremden Landes seine Landsleute, die hier wahlberechtigt sind, also einen deutschen Pass haben, die deutsche STA angenommen haben, aufruft, bestimmte Parteien nicht mehr zu wählen, da er sie als seinem Land (also wohl ihm selbst gegenüber) kritisch sieht bzw als "Feinde".

Und auch, wenn er jetzt nur minimalen Erfolg haben wird- die absolute anzahl ist nicht so riesig und viele werden sich nicht beeinflussen lassen, manche, gerade die, die nur einen deutschen Pass haben, werden sich ihm auch nicht mehr verpflichtet fühlen.

Jedenfalls- ich selber war immer kritisch gegenüber der Ausweitung der mehrfachen Staatsbürgerschaften weil ich mich immer gefragt habe, ob das nicht- gerade bei komplett unterschiedlichen Nationalitäten- zu Loyalitätskonflikten führt. also nicht zwischen Belgiern und Niederländern- aber bspw zwischen Staaten mit unterschiedlichen religionen, Regierungsformen, Kultur. Und gerade dann, wenn die dopplete STA nicht durch geburt erworben wird- bspw bei Kindern mit Eltern unterschiedlicher Nationalität- habe ich da Bedenken.

Ich empfinde das als unverhohlenen Angriff auf die Demokratie.

Benedikte

 
43 Antworten:

Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 21:04 Uhr

Wenn man Menschen ermöglicht in zwei Staaten wählen zu können, dann bleiben solche Begleitprobleme nicht aus. Es ist doch völlig logisch das es Loyalitätsprobleme gibt, wenn sich beide Heimatländer diplomatisch in der Wolle haben.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von luna8 am 18.08.2017, 21:07 Uhr

Also willst du den hier lebenden Türken ihr Wahlrecht nehmen?

Ich empfände eine doppelte Staatsbürgerschaft hilfreich.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von DK-Ursel am 18.08.2017, 21:14 Uhr

Hej!

Das sehe ich etwas anders.
Erdogans Aufruf ist natürlich wie so vieles von seiner Seite einfach neben der Spur.
Aber zu Konflikten oder eben Loyalitätasproblemen kommt es doch nur, wenn wen neben so ein in meinen Augen bereits diktatorischer - oder eben auch "eigen-artiger" Staatschef seine Grenzen nicht mehr kennt.
Abgesehen kan ndas nur zu KOnflikten im Einzelnen führen, wo man sich dem einen Land mehr verpflichtet fühlt als dem anderen.
der Erwerb zweier Staatsbürgerschaftenm aber ist in meinen Augen ein aboluter Loaylitättsbewei für beide Länder.
ich persönlich hätte bis zum vorletzten November, als DK noch fordetr, die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben, wenn man die dänische erwarb. nicht i m Traum daran gedacht, jemals Dänin zu werden.
Denn vermutlich fühle ich mehr beiden Ländern zugewandt als z.B. meine kinder, die diese beiden Staatsbürgerschaften von gGeburt an haben.
Wir Einwanderer haben viel zu viel von unserer Kindheitund Jugen, den jungen Erwachsenenjahren, vielleicht sogar nochmehr im gepäck und bauen darauf dias neue Leben im neuen Land auf, zud em wir auch eine Bezihung aufbauen.
Die kann aber doch niemals die ersten Bindungen ersetzen.
Insofern sehe ich da 2 Staatsbürgerschaften für Menschen wie mich als absolut realistisch und berechtiogt an.
Genauso eben für junge Menschen, die zwar von deutschen, türkischen, englischen Eltern im Auslang d geboren werden, aber eigentlich deren heimatland eben auch nicht mehr und anders kennen als meine Töchter Dtld.
Da kann es einen schon entsetzen, wenn beim 18. Geburtstag statt der Glückwünsche zur Volljährigkeit der Ausreisebescheid kommt - so ähnlich geschehen einem dt. jungen Mann im Freundeskreis hier in DK.
Natürlich kennt er Dtld. gut, aber seine Heimat ist eben hier - trotz des dt. Passes - es wär wohl gerecht, ihm beide zuzugestehen.

Loyalitätskonflikte rufen die hervor, die Loyalität anordnen.

Die Eimmischung der Türkei ist eine Frechheit,die sich der dt. Staat verbitten muß, aber keine Gefahr für die Demokratie bei uns.

Gruß Ursel, DK

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 21:22 Uhr

Deutschland mischt sich doch genauso immer wieder in türkische Angelegenheiten ein. Und dann braucht es auch keinen zu wundern, wenn Erdogan sein größtes Ass im Ärmel zieht, nämlich die etwa 3 Millionen Türken bzw. türkeistämmigen in Deutschland. Wobei es realistisch gesehen wohl eher nur 1-1,5 Millionen sind, die er hier für sich einspannen kann, da Kurden, Aleviten und Atatürk-Anhänger nicht besonders empfänglich für seine Vorgaben sind.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 21:32 Uhr

und wie viele der 3 Millionen Türken dürfen in D wählen? Die Anzahl sollte verschwindend gering sein.

Erst seit 2014 dürfen Kinder ausländischer Eltern 2 Staatsbürgerschaften behalten.

Aktuell dürften die Menschen mit deutscher und türkischer Staatbürgerschaft nicht in Massen vorhanden sein. Vor 2014 musste man sich nämlich entscheiden oder hatte ein deutschen und ein türkisches Elternteil.

Der angebliche Loyalitätskonflikt dürfte daher nur sehr, sehr wenige betreffen

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Benedikte am 18.08.2017, 21:38 Uhr

seit 2014???? Bist Du sicher? Da wurde lediglich die Optionspflicht neu geregelt

Meine Quelle ist das BMI, das als ff geltend darf:

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Optionspflicht/optionspflicht_node.html

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 21:38 Uhr

2012 waren es etwa 1,5 Millionen. Davon haben etwa 80% SPD oder Grüne gewählt. Also doch schon eine Hausnummer.

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was mich interessiert

Antwort von Benedikte am 18.08.2017, 21:42 Uhr

SPD, Grüne und CDU sind ja die Parteien, von denen er abrät

ich frag mich nur-bedeutet dass, dass er zur Wahl von AfD, Linken, FDP und Piraten rät??? Oder Bibelteruen Christen

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Re: was mich interessiert

Antwort von Jana287 am 18.08.2017, 21:45 Uhr

Wird nicht lange dauern, da haben wir hier auch ne muslimische Partei.

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das ist

Antwort von Steffi528 am 18.08.2017, 21:47 Uhr

nicht nur ein Angriff auf unsere Demokratie. Ich sehe da noch eine andere Gefahr.

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Als da wäre?

Antwort von Sille74 am 18.08.2017, 21:59 Uhr

Ich empfinde das als große Umverschämtheit und Provokation von Erdogan. Eine riesen Gefahr für unsere Demokratie sehe ich kurz- und mittelfristig eigentlich (noch) nicht unbedingt. Vielleicjt trägt es in gewisser Weise zur - m.E. ohnehin schon langsam voranschreitendrn - Spaltung unserer Gesellschaft bei. Aber da im Moment die Zahl der Angesprochenen noch nicjt sehr groß ist ...

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Re: was mich interessiert

Antwort von Sille74 am 18.08.2017, 22:02 Uhr

Das habe ich mich auch gefragt ...

Langfristig gejt es vielleicht doch darum, die Gründung einer eigenen mulimischen oder türkischen Partei sif den Weg zu bringen. Keine Ahnung ...

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Kevome irrt

Antwort von DK-Ursel am 18.08.2017, 22:02 Uhr

Benedikte, da bin ich sehr bei Dir --- daß man eine 2. Staatsbürgerschaft annehmen durfte, gab es schon vor 2014 --- i nDtld.

Innerhalb der EU (jedenfalls der "älteren" Mitgliedsstaaten, ich weiß jetzt nicht, wie das in den östlichen ist) war DK das letzte Land, das dies 2015 erlaubte, da hätte ich schon viele Jahre lang von dt. Sicht aus beide haben dürfen!!!

Trotzdem glaube auch ichd, aß die Zahl gemessen an den bundesdeutschen Wählern verschwindend gering ist.


Gruß Ursel, DK

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Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Antwort von Malefizz am 18.08.2017, 22:04 Uhr

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/doppelte-staatsbuergerschaft-deutsch-tuerkisch/

Richtig lesen bitte!

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Re: was mich interessiert

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 22:07 Uhr

Die gibt es schon, nennt sich AD-Demokraten. Und die BIG gibt es auch noch.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 22:07 Uhr

1,5 Millionen von was? Menschen, die sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder Deutsche, die irgendwo im Stammbaum mal türkische Vorfahren hatten?

Ab wann sind denn Menschen einfach nur deutsch, wenn es in ihren Vorfahren mal Ausländer gab? Wie viel Jahre oder Generationen bedarf dies?

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Re: was mich interessiert

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 22:08 Uhr

Wie ich schon schrieb. Diese Partei gibt es schon. Sie heißt AD-Demokraten und wurde von Erdogan-Anhängern gegründet.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 22:09 Uhr

Ich empfehle dir diesen Artikel dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Türkeistämmige_in_Deutschland#Zahl_der_t.C3.BCrkis chen_Staatsb.C3.BCrger_in_Deutschland_.28bis_1990:_nur_altes_Bundesgebiet.29

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Re: Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Antwort von Lauch1 am 18.08.2017, 22:09 Uhr

Seit 2000 Doppelstaatsbürgerschaft für Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, per Geburtsrecht.
Seit 2014 auch für Kinder ausländischer Eltern, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben.
Oder?

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Re: das ist

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 22:11 Uhr

Warum soll das ein Angriff auf unsere Demokratie sein? Jeder Staatsbürger hat das Recht seine Stimme bei der Bundestagswahl für eine Partei seiner Wahl abzugeben.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 22:15 Uhr

Eben genau das habe ich geschrieben. Bis 2014 konnten nur Kinder/Jugendliche die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Dann musste mit 21 eine Entscheidung getroffen werden.

2014 wurde die Optionspflicht abgeschafft.

Von daher haben in D geborenen Ausländer, die vor 2014 21 wurden keine doppelte Staatsbürgerschaft. Einzige Ausnahme sind Eltern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit

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Re: Kevome irrt

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 22:19 Uhr

Türkei ist aber nicht EU und da ist sogar bis heute die doppelte Staatbürgerschaft, sofern sie nicht durch Geburt erworben wird, in der Regel nicht möglich

Innerhalb der EU muss die ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden. Das gilt aber nicht für Staatbürgerschaften außerhalb der EU

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 22:22 Uhr

Den Artikel kenne ich, Ich finde allerdings nichts über 1,5 Mio. Doppelstaatler.

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Re: Kevome irrt

Antwort von Lauch1 am 18.08.2017, 22:24 Uhr

Das hängt doch vom jeweiligen EU Staat ab, oder wie meinst du das jetzt?

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 22:24 Uhr

Es sind etwa 1,5 Millionen Türkeistämmige mit deutscher Staatsbürgerschaft, wieviele davon Doppelstaatler sind kann ich dir nicht sagen.

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Re: Kevome irrt

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 22:34 Uhr

Menschen mit einer EU Staatsbürgerschaft müssen diese nicht ablegen, wenn sie die deutsche annehmen. Der Rest muss sich in der Regel entscheiden.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 22:36 Uhr

Genau das war aber mein Einwand. Es sind 1,5 Mio. DEUTSCHE, die irgendwo in ihrem Stammbaum eine türkische Großmutter oder ähnliches haben.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 22:38 Uhr

Erdogan sieht das aber eben anders.

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Re: Kevome irrt

Antwort von Lauch1 am 18.08.2017, 22:52 Uhr

Aber das hängt doch von jeweiligen EU Land ab: Österreich erlaubt keine Doppelstaatsbürgerschaft, das ist nicht EU einheitlich geregelt.

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Re: Kevome irrt --- okay, mein Fehler

Antwort von DK-Ursel am 18.08.2017, 22:53 Uhr

Auf die Türken bezogen,w ie Du es tust, stimmt das wohl.
Das mit der EU ist eben, wie erwähnt, für die dän. Staatsbürgerschaft erst seit November 2015 möglich - denn auch wenn Dtld. da schon lange doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, war DK dazu eben nicht dazu bereit - es hängt ja auch vom anderen Land ab.

Aber nur auf die Türken-Deutschen bezogen hast Du wohl Recht.
Zumindest ist das neueren Datums als die EU-Sache n Dtld. (immer unter Vorbehalt des anderen Landes und seiner Regeln, s. eben DK)

Ich gehe lieber schlafen, abends arbeitet mein Hirn wohl doch schon auf Sparflamme... Gruß Ursel, DK

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bei was sollte eine doppelte Staatsbürgerschaft helfen

Antwort von Ellert am 18.08.2017, 22:57 Uhr

Dass noch mehr beeinflusst werden von herrn Erdogan und hier in seinem Sinne mit abstimmen ?
In meinen Augen gehört die abgeschafft
entweder oder,
warum braucht man zwei Staatsbürgerschaften ?
Früher musste man sich entscheiden, das war beim Schiwgervater auch so,
irgendwann hat er seine abgegeben und eine deutsche bekommen.
Warum sollte man in ... wählen wenn man da nie wieder hinziehen möchte zB ?
mein Gatrte hatte von Geburt auch eine fremde weil man die vom Vater automatisch bekam,
warum sollte er eine haben mit einem Land, das er kaum gesehen hat oder keinerlei Bindung hat ?
Und umgekehrt, plant man hier nur zu bleiben und wieder zurück zu gehen,warum braucht man dann eine Deutsche ?
Der Mann meienr Bekannten lebt hier seit 30 Jahren und ist noch Franzose, ihm fehlt die deutsche nicht, zu was auch ?

dagmar

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Re: Kevome irrt

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 23:00 Uhr

Ja, aber Deutschland erlaubt es für EU Bürger, Und wir reden doch von Deutschland bzw. Türken in Deutschland, die eben nicht unter die deutsche EU Regelung fallen.

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Re: Kevome irrt

Antwort von Lauch1 am 18.08.2017, 23:03 Uhr

OK, dann verstehe ichs. Danke.

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Re: Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Antwort von Benedikte am 18.08.2017, 23:07 Uhr

aber auch hier geht es doch um die Optionspflicht??

die ist neu geregelt- steht am Ende des ersten abschnitts. Und Optionspflicht bedeutet nicht den Erhalt einer weiteren StaBü, sondern den Beibehalt-oder?

was verstehst Du unter Optionspflicht?

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Re: Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Antwort von Malefizz am 18.08.2017, 23:22 Uhr

Kevome sprach von Anfang an von Beibehalt! DK-Ursel war diejenige, die das verwechselt hatte mit der Annahme einer zweiten SB.

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Re: bei was sollte eine doppelte Staatsbürgerschaft helfen

Antwort von DK-Ursel am 18.08.2017, 23:22 Uhr

Vielleicht zum Wählen?
Aber es kann auch finanzielle, berufliche u.a. Vorteile haben, 2 Staatsbürgerschaften zu besitzen.
Sogar manche ehrenamtliche Tätigkeiten gehen nicht ohne die hiesige Staatsbürgerschaft.
Und in manchem ist das sicher von land zu Land verschieden.
Man kann sich zudem sehr gut zugehörig fühlen zu zwei Ländern, s. meinen ersten Beitrag. Ich kenne etliche Deutsche, die hier in den letzten 1 1/2 J. die dänische angenommen bzw. beantragt haben und kann das sehr gut nachvollziehen.
Aber sie haben auch einem mir ebenso sehr nachvollziehbaren Grund damit geartet, die dänische anzunehmen/zu beantragen, bis es ihnen möglich war, die deutsche zu behalten, denn auch da schlägt in der Tat noch ihr Herz - genau wie meins.
Als es möglich wurde, neben der eigenen auch die dänische Staatsbürgerschaft anzunehmen, haben die Ämter hier einen rasanten Ansturm erlebt, so egal ist das also auch EU-Bürgern nicht.

Was die kinder angeht, so beschrieb ich das ja oben für nicht gemischte Familien.
Zum andern aber kenne ich auch viel deutsch-dänische, deutsch englische- dänische-englische etc,. Kinder, und die haben ganz sicher ihr stärkstes Gefühl zuerst mal da, wo sie aufgewachsen sind - aber dann dürften Kinder von Expats und Co ja gar keine Staatsbürgerschaft haben, weil sie wo viel umziehen?
Oder die von Globetrottern, weil sie soviel reisen?
Und es kommt immer noch darauf an, wie stark die elterlichen, familiären Bindungen sind und wie sie diesen Kindern näher gebracht werden, eben durch zahlreiche Besuche etc.
Das ist wie mit der Sprache,die viele Kinder dann zwar gut beherrschen, aber richtig gut und schnell lernen,wenn sie in das andere Vaterland umziehen - auch das Heimatgefühl kommt dann sicher auf andere Art dafür, wie bei ihrem audgewanderten Elternteil umgekehrt.

Was das Wählen angeht, so würde ich auch lieber hier wo ich lebe, die Regierung mitbestimmen als in Dtld.
Aber andererseits weiß doch niemand, wie das Leben zu Ende geht.
Wir hatten in einem Mehrsprachenforum vor kurzem die frage: "Wo seht Ihr Euch alt, als Rentner?", und viele wußten es nicht oder konnten sich eine Rückkehr nach Dtld. auch vorstellen.
Wem die Sprache soviel Heimat ist wie mir, der findet es vielleicht anziehend, im Alter, wo das Gehör nachläßt, wieder die doch vertrautere Muttersprache als die gut beherrschte Fremdsprache zu hören.
Manchmal schließen sich Lebenskreise so - wieso denn nicht?
Da ist es berechtigt, den Gang des Landes mitbestimmen zu wollen.
(Ich glaube aber gar nicht, daß es viele gibt,die ihr Wahlrecht außerhalb des Landes wahrnehmen.)

Ich sehe nicht, was gegen 2 Staatsbürgerschaften spricht, denn ist doch kurzsichtig zu glauben, man könne nur 1 Sache, 1 Land, 1 Menschen gegenüber loyal sein.
Es gibt Gefühle, die kann man teilen - und sie werden nicht schlechter oder weniger davon!

Und nur wei lein Her rErdogan das gerade schmalos für seine zweifelhaften Zwecke ausnutzt, muß man eine gute Sache doch nicht abschaffen und die Gefühle aller der verletzen, die sich ihren beiden Heimat-Ländern auf uterschiedliche Art verbunden fühlen.
Bekommt er damit nicht gerade noch mehr Einfluß??

Gruß Ursel, DK

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Re: Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Antwort von Sille74 am 18.08.2017, 23:30 Uhr

Ich meine, die Optionspflicht wurde 2014 abgeschafft. Seit 2000 erhielten auch Kinder, deren Eltern beide allein türkische Staatsbürger sind, nebem der türkischen auch "automatisch" die deutsche Staatsbürgerschaft, soferm die Eltern mindestens seit 8 Jahren und mit unbegrenztem Aufwnthaltsstatus in D leben. Spätestens mit 23 Jahren mussten sie sich aber für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden (=Optionspflicht). "Optionspflicht" heißt imho also sozusagen Wegfall einer der beiden Staatsbürgerschaften. Wer sicj für die deutsche Staatsbürgerscjaft wntschied musste also die türkische korrelterweise abgeben. ,it Wegfall der Optionspflicht konnten sie beide Staatsbürgerschaften behalten.

Oder verstehe och gerade nicht, u, was es Eucn geht?

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Re: Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Antwort von kevome* am 18.08.2017, 23:34 Uhr

Genau! Und daraus schließe ich, dass es nicht - wie befürchtet - Massen von Doppelstaatlern mit deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft geben kann, sondern die Anzahl eher übersichtlich ist.

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Re: Genaue Zahlen: Es gibt über 0,5 Millionen Türkeistämmige

Antwort von Helene34 am 18.08.2017, 23:42 Uhr

mit beiden Pässen. Zu lesen hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschtuerken-doppelte-staatsbuergerschaft-das-sind-die-fakten-a-1106363.html

Falls die Grünen nahe an die 5%-Hürde kommen dann könnte Erdogans Aufruf vielleicht eine Rolle spielen.

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Re: Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Antwort von Sille74 am 18.08.2017, 23:57 Uhr

Da schwanken die Schätzungen, glaube ich sehr. Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben (vielleicht in meiner Süddeutschen?), dass die Anzahl deitsch-türkischer "Doppelpassler" irgendwo zwischwn ca. 250 000 und 550 000 Menschen liegt.

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Re: Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Antwort von Benedikte am 19.08.2017, 7:41 Uhr

doch, genau das meine ich.

Neuregelung der Optionsregelung- eben der Wegfall des Zwangs, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

dh, die hier geborenen Kinder türkischer Eltern haben nun dauerhaft zwei Staatsbürgerschaften und das sind wohl die ab 1990 geborenen ( bei bestimmten Voraussetzungen)

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Shanalou am 19.08.2017, 9:13 Uhr

Ich seh das nicht als Bedrohung. Das ist eine typische Erdogan Provokation, nichts mehr (man könnte auch Kindergarten dazu sagen). Da habe ich schon mehr Vertrauen in die Türkischstämmigen und Doppelpässler. Ich glaube nicht, dass Erdogan als Oberheiliger betrachtet wird, der einem das Wählen vorgeben darf.

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Re: Erdogan und seine Wahlempfehlung

Antwort von Helene34 am 19.08.2017, 16:34 Uhr

Zumindest haben ihn etwa zwei Drittel der Wähler mit mehr Macht ausgestattet. Also genug Fans in der türkischstämmigen Gemeinde scheint er ja zu haben.

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