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Geschrieben von Ebba am 05.07.2007, 20:22 Uhr

was ich nicht ganz versteh

Hallöchen,

ich vermute mal, dass es in der Türkei einen ähnlichen Straftatbestand gibt wie den § 176 StGB in D-land. Dort heißt es in Abs.1:

"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Wie alt "wer" ist, ist dabei völlig gleichgültig. Wenn er/sie aber noch nicht 14 sind, dann sind sie noch nicht strafmündig.

Und ob das Mädchen das so wollte oder nicht spielt auch keine Rolle.

Ich denke mal, dass es in Ö sicherlich eine entsprechende Regelung gibt.

Liebe Grüße
Ebba

 
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