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Geschrieben von Henriette am 14.04.2011, 20:13 Uhr

Na großartig!

Solange deine Hände im Hefeteig stecken, lässt du deine Tochter an deiner Stelle die Klassenarbeit unterschreiben - kein Problem, ist ja keine Urkunde. Aber wenn, ja wenn du mal in ein paar Jahren mit der Bewertung und Benotung nicht einverstanden sein solltest und im Gespräch mit dem Lehrer nicht weiter kommst, wendest du dich an einen Anwalt, der dich bzw die Interessen deiner Tochter gegenüber dem Lehrer vertreten soll und dann ist die Klassenarbeit plötzlich eine Urkunde, die auch vor Gericht Bestand hat. Herzlichen Glückwunsch zu deiner Einstellung!

Henriette

 
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