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Geschrieben von Pamo am 05.04.2013, 14:41 Uhr

PS

Ich verstehe deinen Standpunkt, finde das Thema in Zusammenhang mit Nichtigkeit und arglistiger Täuschung durchaus interessant.

Es gibt selbstverständlich keine Verpflichtung zum Kinderkriegen, selbst wenn es in einem (potenziell nichtigen) Ehevertrag so festgelegt wäre.

Allerdings gibt es genauso wenig eine Verpflichtung zum Verhüten.

What's good for the gander is good for the goose.

 
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