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Geschrieben von Leena am 24.07.2009, 15:11 Uhr

Mein Bauch gehört mir

"Mein Bauch gehört mir!" ist ein sehr schöner Slogan der Protestbewegung der 70er Jahre, zugegeben sehr plakativ und sicher auch provozierend - aber eben auch genau so gemeint. :-)

Du bist der Meinung, keine Frau muss ein Kind behalten, wenn sie nicht will.

Ich dagegen bin der Meinung, keine Frau muss ein Kind bekommen, wenn sie nicht will.

Ich glaube nicht, dass wir da inhaltlich einen Konsens hinbekommen werden.

Du schreibst, "das Menschlein was in einer Frau heranwächst, das ist ein eigenständiger Mensch,der ein Recht auf Leben hat". Ab wann ist das ein "Menschlein", das da wächst? Ab wann ist es ein eigenständiger Mensch, der Rechte hat, auch das Recht auf Leben?

Das wäre auch noch einmal ein interessanter Diskussionspunkt.

Unmittelbar nach der Befruchtung beginnt die Zellteilung, schon vor der Einnistung, die Einnistung erfolgt knapp eine Woche nach der Befruchtung.

Der Herzschlag setzt etwa ab dem 22. Schwangerschaftstag ein (hat mich Wikipedia gerade belehrt).

Man kann ein gewisses Schmerzempfinden bei einem Embryo schon relativ früh nachweisen, ich glaube, 7. oder 8. Woche, wenn sich Nervenzellen im Gehirn bilden.

Ab wann sind diese sich teilenden Zellen ein "Menschlein"?

In der klassischen Antike ging man übrigens von der Existenz einer menschlichen Seele ab dem 40. Tag nach Befruchtung aus - bzw. ab dem 90. Tag bei weiblichen Foeten. Auch wieder eine interessante Unterscheidung. :-)

Rein rechtlich beginnt heute in Deutschland die Existenz eines "Menschen" nach StGB übrigens mit dem Beginn des Geburtsvorgangs (Eintritt der Eröffnungswehen bzw. bei Öffnung der Gebärmutter bei Kaiserschnitt). Nach BGB ist die Rechtsfähigkeit eines Menschen erst mit Vollendung der Geburt gegeben (mit Ausnahme der Regelung des § 1923 Abs. 2 BGB - "wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren", aber diese Ausnahme gilt nur bei Nascituri, die auch erfolgreich geboren werden - aber auch hier stellt das BGB deutlich heraus, dass nach BGB Leben erst mit Vollendung der Geburt beginnt).

Für mich muss eine Interessensabwägungen zwischen den berechtigten Interessen der Frau, die KEIN Kind will, und den potentiellen Interessen des Nasciturus erfolgen. Und je früher der Abbruch erfolgt, desto eher überwiegen für mich die Interessen der Frau, der nicht zugemutet werden muss, eine Schwangerschaft durchzustehen, die sie nicht will.

Mord ist das Ganze definitiv nicht. Mord ist ein strafrechtlicher Begriff - und für Mord braucht es (s.o.) einen Menschen nach Beginn des Geburtsvorgangs.

Im übrigen ist Dein Satz "Es gibt immer noch andere Lösungen wie Abtreibung!" falsch. Es müsste heißen "andere Lösungen ALS Abtreibung".

 
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